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DStV erfolgreich: Verlängerte Antragsfristen bei Corona-Hilfen

22.01.2021

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit, der sich dafür stark gemacht hatte. Außerdem werde die Frist für die November- und Dezemberhilfe nun einheitlich bis zum 30.04.2021 verlängert.

Der DStV hatte gegenüber den zuständigen Fachressorts auf den gestiegenen Arbeitsaufwand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Antragsbearbeitung für die Überbrückungshilfe II etwa mit Blick auf die Vorgaben nach EU-Beihilferecht verwiesen. Außerdem erfordere der verlängerte Lockdown in vielen Fällen Korrekturen bei den bislang zugrunde gelegten Planzahlen, so die Argumentation des Verbandes.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 14.01.2021

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