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DSTG-Steuerfahndungs-Seminar: Datenschutz darf nicht Täterschutz bedeuten

17.03.2023

Aus Anlass ihres Steuerfahndungs-Seminars 2023 hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) betont, Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden. Hierzu sah sich die Gewerkschaft veranlasst, weil Behörden die Steuerfahndung häufig aus Datenschutzbedenken nicht auf Informationen zugreifen ließen.

Aber nicht nur Datenschutzbedenken seien ein Grund für die teils mangelnde Zusammenarbeit: die unterschiedlichen Systeme und Strukturen in den einzelnen Ländern leisteten auch ihren Beitrag. Daher müsse der Bund Standards setzen und den Ländern zu mehr Zusammenarbeit verhelfen. Insbesondere bei den Zukunftsthemen wie dem Einsatz Künstlicher Intelligenz brauche es gemeinsame Lösungen, so DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler.

Besprochen wurde darüber hinaus die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Steuerrechts. Der geladene Gesprächspartner Köblers, Bundestagsabgeordneter Moritz Oppelt (CDU), gab zu bedauern, dass es trotz der zahlreichen Vorteile, die eine Steuerrechtsvereinfachung mit sich bringe, schwierig sei, eine solche auch durchzusetzen. Deutschland liebe seine Einzelfallgerechtigkeit. Eine Reform scheitere regelmäßig an einer fehlenden globalen Betrachtungsweise, so seine Erfahrung.

Weitere Themen des Gesprächs waren die Bekämpfung von Geldwäsche und Briefkastenfirmen, die Einführung einer Bargeldobergrenze, aber auch die technische Ausstattung von Finanzämtern sowie unbesetzte Stellen in der Außenprüfung. Letzteres sei besonders bedenklich, da gerade durch die Betriebsprüfung Geld in die Staatskasse gespült werde. Gefordert wurden daher bessere Konditionen, um diesen Bereich der Finanzverwaltung für Nachwuchskräfte attraktiver zu machen.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 14.03.2023

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