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Deutsch-französisches Grenzgebiet: BMF benennt dazu zählende Städte und Gemeinden

26.11.2021

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden als Anlage versendet.

Die Anlage 1 enthält eine Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20-Kilometer-Grenze). Anlage 2 beinhaltet die Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden (französisches Grenzgebiet) und Anlage 3 die Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30-Kilometer-Grenze).

Die Schreiben vom 01.07.1985 (BStBl I, S. 310) und vom 11.06.1996 (BStBl I, S. 645) werden laut BMF aufgehoben. Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 20.12.2010 (BGBl. I, S. 2138) und Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 30.03.2017 (BStBl I, S. 753) seien insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden. Das aktuelle Schreiben nebst Anlagen ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 16.11.2021, IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005

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