Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Coronahilfen und Antragsfristen: Wurden ...

Coronahilfen und Antragsfristen: Wurden verlängert

26.11.2021

Unter Berufung auf eine aktuelle Information des Bundeswirtschaftsministeriums teilt der Steuerberaterverband Thüringen mit, dass die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden soll. Vorgesehen sei zugleich eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Überbrückungshilfe III Plus sowie bei den Schlussabrechnungen.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) habe sich angesichts der Arbeitsbelastung in den Steuer-Kanzleien insbesondere für Fristverlängerungen und den Beginn eines neuen Förderzeitraums bei der Überbrückungshilfe stark gemacht, so der Landesverband Thüringen.

Ebenfalls vorgesehen sei eine Fortsetzung der aktuell geltenden Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022. Außerdem solle es für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders von der erneuten Coronawelle betroffen sind, erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV geben. Verlängert bis zum 31.03.2022 würden auch die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

Die Anträge für die Überbrückungs- und Neustarthilfe könnten in gewohnter Weise über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dort werden laut Steuerberaterverband Thüringen in Kürze auch weitere Informationen zu den Fristverlängerungen und den Antragsmodalitäten der einzelnen Hilfsprogramme bereitgestellt werden.

Steuerberaterverband Thüringen e.V., PM vom 24.11.2021

Mit Freunden teilen