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Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen müssen bis Ende September vorliegen
Im März 2024 hatten sich Bund Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Frist läuft nun bald ab. Bis zum 30.09.2024 müssen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) eingereicht sein. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Website hin.
Bundessteuerberaterkammer, Internetseite vom 15.09.2024