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Bundesverband Neue Energiewirtschaft: Statement zum Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen

07.02.2023

Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft, hat zum Nullsteuersatz für Umsätze bestimmter Photovoltaikanlagen Stellung genommen. Die Steuerbefreiung für Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher sei richtig, "um die Dächer voll zu bekommen". An einigen Stellen sei das Jahressteuergesetz allerdings noch zu vage, meint Busch.

Der Nullsteuersatz gelte zwar bereits seit Jahresbeginn. Die Details zur Auslegung seien aber auch nach den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums noch nicht in jedem Punkt eindeutig. Das erschwere die steuerliche Abgrenzung und erhöhe den administrativen Aufwand für Unternehmen und Projektierer.

So führe zum Beispiel die Regelung, die verhindern soll, dass Kabel oder Schrauben als PV-Kabel oder PV-Schrauben zur steuerlichen Optimierung vermarktet werden, in der Praxis zu erheblichem Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Betriebe müssten buchstäblich für jede einzelne Schraube den Nachweis führen, ob sie direkt für die Installation der Anlage erforderlich ist. Behörden müssten diese Eingaben dann mühsam prüfen. "Wir schlagen deshalb vor, dass eine einheitliche Abrechnung der Komponenten als Nachweis genügt", so Busch.

Wichtig sei, dass die Unternehmen schnell Sicherheit erhalten. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Steuererleichterungen im Detail wieder einkassiert werden und Unternehmen für einzelne Komponenten rückwirkend doch Steuern ans Finanzamt zurückzahlen müssen. Hier braucht es nach Meinung Buschs eine Übergangsfrist, "bis die Auslegung im Detail klipp und klar ist". Auch von politischer Seite brauche es dazu schnell eine Klarstellung.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V., PM vom 03.02.2023

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