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Bundessteuerberaterkammer zum Koalitionsvertrag: Fortschritt auch im Steuerrecht wagen

26.11.2021

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass mit der Vorlage des Koalitionsvertrages die Regierungsbildung in greifbare Nähe gerückt ist. Die stagnierende Situation einer geschäftsführenden Bundesregierung sei damit bald beendet. Mit Blick auf die aktuelle Situation der Wirtschaft und des Berufsstandes zeigt sich die BStBK zwiegespalten: Einerseits sei es erfreulich, dass hier einige der von der BStBK geforderten Maßnahmen Niederschlag finden. Andererseits sei der Vertrag an vielen Stellen zu vage gehalten.

So sei es zwar beispielsweise erfreulich, dass die erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume – statt wie bislang lediglich einen Rücktrag in das Vorjahr – ausgeweitet werden soll. BStBK-Präsident Hartmut Schwab ist das aber zu wenig. Dringend geboten sei, den Verlustrücktragszeitraum generell auf mindestens drei Jahre auszudehnen und – insbesondere vor dem Hintergrund der Konjunkturwiederbelebung – die Mindestbesteuerung abzuschaffen oder zumindest für eine gewisse Zeit auszusetzen.

Zudem sehe der Koalitionsvertrag vor, dass das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung dahingehend evaluiert und geprüft werden, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. Schwab hält dies für zwingend erforderlich. "Das Optionsmodell in der derzeitigen Form kommt nur für ganz wenige Unternehmen in Frage. Es geht an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei. Zudem halten wir eine möglichst zügige Reform der Thesaurierungsbegünstigung, wie sie in der Vergangenheit bereits diskutiert und angekündigt wurde, in der neuen Legislatur­periode für dringend geboten", so Schwab.

Die BStBK begrüßt ausdrücklich, dass der neue Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung vorantreiben und Steuerbürokratie spürbar verringern will. Das entspreche den jahrelangen BStBK-Forderungen nach Entbürokratisierung und Digitalisierung, zum Beispiel durch regelmäßige Überprüfung und Erhöhung der Freibeträge und -grenzen sowie der Pauschbeträge.

Auch die so genannte Superabschreibung in Form der Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter begrüßt die BStBK. Schwab sieht hierin wichtige Impulse insbesondere zur weiteren Konjunkturförderung. Er fordert aber, diese Sofortabschreibungen auch für andere Wirtschaftsgüter vorzusehen und flächendeckend kürzere Abschreibungsdauern einzuplanen.

Die BStBK fordert zudem die Modernisierung der Betriebsprüfung und hat dazu bereits dezidierte Vorschläge gemacht. Der Koalitionsvertrag greift das Thema auf und sieht im Bereich der Unternehmensbesteuerung vor, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen.

Bedauerlich sei demgegenüber, dass die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro ausgeweitet werden soll. Nicht nur im Hinblick auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht lehnt die BStBK eine solche Ausweitung ab.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 25.11.2021

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