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Bürokratieabbau: Regierung in Mecklenburg-Vorpommern will Förderwesen weiter modernisieren

18.03.2026

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat einen ZweitenMaßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Ziel seies, Förderverfahren für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu vereinfachenund zu beschleunigen, so das Finanzministerium des Landes.

Bereits im Sommer 2025 sei ein erster Maßnahmenkatalog beschlossenworden. Jetzt gehe man diesen Weg weiter. Die Vereinfachungen sollenunmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

So soll es einen Standard-Prozess für Kleinstförderungengeben – im Sinne eines vereinfachten Ablaufs. Zum Beispiel sei geplant, dieFördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger dieAusgaben vorfinanzieren, sollen die Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000Euro angewendet werden können. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgabenvorverauslagen muss, sollen die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich sein.

Geplant sind zudem höhere Grenzen für Rückforderungen undZinserhebung: Die so genannten Bagatellgrenzen würden angehoben. DerVerwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen solle in einemvernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb würden Zinsen künftig erstab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen sollenkünftig verschiedene Bagatellgrenzen gelten, welche die Förderhöheberücksichtigen. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, bereits ab derAntragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zuagieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfallvon Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.

Neue Regeln soll es auch für Zinsen geben: Sie würdenkünftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufensei. Wer innerhalb der Frist zahlt, müsse keine Zinsen leisten. Nicht geltensoll das lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird dieFrist verpasst, würden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.

Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutztwerden. Eine neue Wissensdatenbank unterstütze die Fachleute in den Ministeriendabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen lautFinanzministerium Mecklenburg-Vorpommern dabei zum BeispielPersonalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendigerEinzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt würden. Hierbeisoll lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen werden und keinedetaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben mehr erforderlich sein. Für denkbarhält das Finanzministerium auch die Förderung von Veranstaltungen über festeBeträge pro Teilnehmende. Der Nachweis werde dann durch die Anzahl derTeilnehmenden erbracht. Reisekosten könnten beispielsweise überKilometerpauschalen abgerechnet werden.

Und schließlich sei eine Vereinfachung bei Personalausgabengeplant (Besserstellungsverbot): Bisher dürften Empfänger vonFördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nichtbesser behandeln als das Land seine Angestellten. Das sei sehr kompliziert zuprüfen. In der Projektförderung solle diese komplizierte Prüfung einzelnerArbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt werden, die sichnach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellenFörderung soll künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresendegeprüft werden, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. WennTarifverträge zur Anwendung kommen, sollen die Personalausgaben in voller Höheanerkannt werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise ab dem zweitenQuartal 2026 erfolgen, teilt das Finanzministerium abschließend mit.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 17.03.2026

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