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Bayern: Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern

02.04.2026

Für die sog. Grenzgänger – nach denDoppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – stehtin Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die »AnlageN Gre« zur Verfügung.

In dieser können passgenaue Angaben für Grenzgängervorgenommen werden. Die zur Bearbeitung der Fälle benötigten Informationenstehen der Finanzverwaltung dann direkt zur Verfügung. Dadurch können die Fälledurch maschinelle Unterstützung effizienter verarbeitet werden. Zudem werdenNachfragen bei den Steuerpflichtigen reduziert und regelmäßig dieBearbeitungszeiten in den Finanzämtern verkürzt.

Die Anlage N-Gre (anwendbar erstmals für Steuererklärungenab dem Veranlagungszeitraum 2025) steht bei der Nutzung von Mein ELSTERunter www.elster.de zurVerfügung. Zudem wird sie im Formular-Management-System des Bundesministeriumsder Finanzen bereitgestellt unter www.formulare-bfinv.de.Auch Softwarehersteller erhalten die Möglichkeit, die Anlageeigenverantwortlich in ihre Programme einzubinden.

BayLfSt, Pressemitteilung vom 30.03.2026

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