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Altersrenten aus den Niederlanden: Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil möglich

24.01.2023

Die von der Soziale Verzekeringsbank gezahlte niederländische Grundrente kann als andere Leistung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern sein, da die Soziale Verzekeringsbank nach ihrer Art und Struktur und den von ihr im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen mit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und die Grundrente die Merkmale einer Basisversorgung erfüllt. Dies hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden.

Auch die Leistungen aus einer niederländischen betrieblichen Altersversorgung könnten, wenn sie im Einzelfall die Voraussetzungen einer Basisversorgung erfüllen, nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern sein.

Besteht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden für beide Staaten ein Besteuerungsrecht, sei die in den Niederlanden für den Veranlagungszeitraum tatsächlich gezahlte Steuer nur bei Nachweis durch Vorlage von Urkunden auf die deutsche Steuer anzurechnen.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2022, 9 K 146/21, rechtskräftig

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