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Abgabefrist für Grundsteuererklärungen: Rückt näher

24.01.2023

Grundstückseigentümer haben noch bis 31.01.2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang etwa 395.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingegangen. Wie das Finanzministerium des Bundeslandes mitteilt, entspricht dies einer Eingangsquote von rund 55 Prozent. Allerdings seien die tatsächlichen Eingangszahlen höher, da Papiererklärungen erst gezählt würden, wenn sie digitalisiert sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) appelliert an alle Betroffenen, die Erklärungen fristgerecht einzureichen. Eine erneute Fristverlängerung werde es nicht geben. Die Finanzämter müssten möglichst frühzeitig eine ausreichende Menge aller Erklärungen abschließend bearbeiten, damit den Kommunen die notwendige Zeit für die Festlegung der Steuerhebesätze und die Aufstellung der Haushaltspläne bleibt.

Auch nach Ablauf der Abgabefrist blieben die Eigentümer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, betont das Finanzministerium. Bei einer verspäteten Abgabe könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen oder bei Nichtabgabe die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Derzeit erreichten die Finanzämter des Landes verstärkt Nachfragen, ob die Papier-Grundsteuererklärungen auch tatsächlich eingegangen sind. Bürger, die ihre Papiererklärung in die Post gegeben oder in den Postkasten des Finanzamts eingeworfen haben, könnten grundsätzlich davon ausgehen, dass diese das Finanzamt auch erreicht hat, beruhigt das Finanzministerium. Eingangsbestätigungen für Papiererklärungen würden grundsätzlich nicht durch die Finanzämter verschickt. Bei elektronischer Abgabe der Erklärung über ELSTER erhalte der Absender eine Eingangsbestätigung.

Häufig erreichten die Finanzämter zudem Nachfragen zum Zeitpunkt des Versands der Grundsteuerbescheide. Hierbei sei zu beachten, dass sich der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungszeit nach dem jeweiligen Einzelfall bemisst. Unter Umständen ergäben sich bei der Prüfung der Steuererklärung auch Punkte, die der Nachfrage beim Eigentümer bedürfen. Generalisierende Aussagen könnten daher dazu nicht getroffen werden.

Die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und die verschiedenen Katasterdaten könnten auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform (www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten) kostenfrei abgefragt werden. Dort sind laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern nun auch die Daten für die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke durch die Katasterverwaltung bereitgestellt. Aufgrund laufender Flurbereinigungsverfahren seien für diese Flurstücke im Portal bislang keine Werte hinterlegt gewesen.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 20.01.2023

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