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Überbrückungshilfe Corona

Presseinformation 09.07.2020

Für Unternehmen und Solo-Selbständige, die nach wie vor wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, gibt es weitere Hilfe. Ab sofort können die Anträge für Überbrückungshilfe gestellt werden. Anders als bei der Soforthilfe, dürfen die Anträge aber ausschließlich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen hierzu.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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