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Steuerliche Aspekte im Zuge der Corona-Krise

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 17.03.2020

Die Ausbreitung des Corona-Virus wirkt sich mehr und mehr auch auf Unternehmen aus. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. gibt Ihnen Hinweise im Umgang mit der Finanzverwaltung.

Um Liquiditätsengpässe zu mindern, können z.B. Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gestellt werden. Dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen. Ein solches Schreiben kann auch für die Herabsetzung der Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer genutzt werden. Ansprechpartner ist dabei die jeweilige Kommune.

Bei fälligen Steuerzahlungen aufgrund von Steuerbescheiden sollte ein Antrag auf Stundung – Ratenzahlung – gestellt werden, z.B. mit unserem Musterschreiben. Sind bereits Säumniszuschläge angefallen, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass gestellt werden.

Der Bund der Steuerzahler hat vor einer Woche zudem die Finanzverwaltung aufgefordert, unbürokratisch zu handeln. Die Bundesregierung ist unserem Vorschlag am Wochenende gefolgt und wir erwarten jetzt kurzfristig vom Bundesfinanzministerium entsprechende Anweisungen an die Finanzämter.

Bei der Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2019 und evtl. noch 2018 können Abschreibungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. So kann u.a. eine Investitionsrücklage für kleine und mittlere Betriebe in Betracht kommen. Nähere Information entnehmen Sie bitte unserem Steuerratgeber.

Wenn Sie Fragen rund um die steuerlichen Belange haben, kommen Sie jederzeit gern auf uns zu. Ihre BdSt-Steuer-Experten erreichen Sie unter 0711 /767740 oder info(at)steuerzahler-bw.de

 

Weitere wichtige Informationen für Sie:

Bei Quarantäne können Arbeitgeber einen Vorschuss für die zu zahlenden Gehälter bekommen. Selbständige erhalten eine Erstattung für Ihren Einkommensausfall. Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt gestellt werden.

Bei Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb können Sie Kurzarbeitergeld bei Ihrer Arbeitsagentur beantragen. Die Koalition hat befristet bis Ende 2020 einfachere Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Beispielsweise Absenken des Quorums der vom Arbeitsausfall betroffen Beschäftigten auf bis zu 10 %, teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer, vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. 

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium informiert über Maßnahmen, die betroffene Unternehmen unterstützen sollen.

Die Bundesregierung hat unbegrenzte Kredite zugesagt. Näheres dazu finden Sie hier.

Informationen über Hilfen der Kreditanstalt finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.steuerzahler.de

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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