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Grundsteuer: Vergleich im Südwesten zeigt gravierende Unterschiede bei Belastung

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 14.01.2019

Bund der Steuerzahler fordert Entlastungen und warnt vor Verwerfungen bei Reform

Eine aktuelle Erhebung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede in der individuellen Grundsteuerbelastung im Südwesten erheblich sind. Hauptursache dafür sind unterschiedliche Hebesätze in den Städten sowie unterschiedlich hohe Einheitswerte. Der Steuerzahlerbund fordert die Kommunen auf alle Möglichkeiten zu nutzen, um Hebesätze zu senken. Zudem warnt er vor Belastungsverschärfungen durch die anstehende Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerbelastung im Jahr 2018 für ein „Mustereinfamilienhaus“ ging in den 20 größten Städten des Landes weit auseinander. Die Spanne reichte von 277,87 Euro in Aalen bis zu 738,69 Euro in Tübingen. Diese Differenz von rund 460 Euro (mehr als das 2,5-fache) ist erheblich. Hinter Tübingen rangieren Stuttgart mit 670 Euro, Heidelberg mit 637,60 Euro und Mannheim mit 624 Euro. Zu den „günstigen“ Städten zählen auch Schwäbisch-Gmünd mit 339,52 Euro und Villingen-Schwenningen mit 374,60 Euro sowie Friedrichshafen mit 394,33 Euro (weitere Ergebnisse unter www.steuerzahler-bw.de). Die durchschnittliche Grundsteuerbelastung in den 20 größten Städten des Landes lag für das „Musterhaus“ bei 518,28 Euro im Jahr 2018.

Das zeigt, wie sehr die Grundsteuer das Wohnen in den Städten Baden-Württembergs verteuert. Sie belastet den Eigentümer direkt. Aber auch für Mieter erhöhen sich durch die Grundsteuer die Wohnkosten, denn diese Steuer wird über die Mietnebenkosten umgelegt.

Bei den Hebesätzen für die Grundsteuer B lassen sich deutliche Unterschiede bei den 20 größten Städten Baden-Württembergs feststellen. Der Grundsteuerhebesatz lag im Jahr 2018 z.B. in Friedrichshafen bei 340 Prozent, in Sindelfingen bei 360 Prozent sowie in Aalen und Göppingen bei 370 Prozent. Auf der anderen Seite der Skala findet man u.a. Freiburg mit einem Hebesatz von 600 Prozent, Tübingen mit 550 Prozent und Stuttgart (im Jahr 2018 noch) mit 520 Prozent.

Der Hebesatz hat unmittelbar Auswirkung auf die Belastung der Bürger und der Betriebe. Bislang ist für das Jahr 2019 bei den 20 größten Städten des Landes nur eine Reduzierung des Hebesatzes bei der Grundsteuer in Stuttgart bekannt. Dort wurde die Forderung des Bundes der Steuerzahler nach einer spürbaren Entlastung erfüllt und der Hebesatz auf 420 Prozent gesenkt. Daran sollte sich die anderen Städte ein Beispiel nehmen und ebenfalls nach Möglichkeit ihre Hebesätze senken. Dies wäre ein wirksamer Beitrag gegen immer teureres Wohnen in Baden-Württemberg.

Auch bei den Einheitswerten, die von den jeweiligen Finanzämtern zur Verfügung gestellt wurden, zeigen sich erhebliche Unterscheide. Sie reichen von 28.888 Euro bis 49.952 Euro. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass diese Werte im Zuge der Grundsteuerreform ersetzt werden müssen. Es droht eine massive Erhöhung der Bewertungen und damit bei unveränderten Hebesätzen eine Verschärfung der Grundsteuerbelastung. Da sich die Grundstückspreise in Baden-Württemberg seit den 60er Jahren stark nach oben entwickelt haben, droht der Südwesten zu einem Verlierer der Reform zu werden. Die Politik sollte daher alles daran setzen, dass der Bewertungsanstieg durch die Reform möglichst gering ausfällt.

Die Erhebung wurde für ein Musterobjekt in den 20 größten Städten Baden-Württembergs durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, welches im Jahr 2016 bezugsfertig war. Vorgegeben war eine Grundstücksfläche von 300 Quadratmetern und eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern sowie eine Doppelgarage. Mit Unterstützung der jeweils zuständigen Finanzämter wurden die Einheitswerte für ein solches Objekt ermittelt.

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren erhoben. Der sogenannte Einheitswert – eine Bewertung der Immobilie anhand der Wertverhältnisse von 1964 – wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Auf diesen Steuermessbetrag wenden dann die Kommunen ihren jeweiligen Hebesatz an. Daraus ergibt sich die jährliche Grundsteuerbelastung.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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