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Bearbeitungs-Check Steuerbescheide: Dank der Schwäche der anderen Bundesländer bleibt Hamburg weiterhin auf Platz 2 im Gesamtranking.
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Schlechter als sonst und dennoch besser als andere...

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 27.03.2023, Sascha Mummenhoff

Der Bund der Steuerzahler vergleicht Bearbeitungszeiten: Steuererklärungen werden in Hamburg im Schnitt innerhalb von 40,1 Tagen bearbeitet / Trotz Verschlechterung um fünf Tage im Ländervergleich Platz 2 von 16 / Schlusslicht bei der „vollautomatischen Bearbeitung.

Schlechter als sonst und dennoch besser als andere – das gilt in diesem Jahr für die Hamburger Finanzämter. Im Vergleich zu 2020 (35,1 Tage) benötigen die Hamburger Finanzämter 2021 durchschnittlich fünf Tage länger (40,1 Tage), um Steuererklärungen zu bearbeiten. Da aber offensichtlich alle Bundesländer den Personalmangel, die Corona-Krise und die zunehmenden Aufgaben und steigenden Erklärungszahlen zu spüren bekommen, fällt Hamburgs Schwäche nicht ins Gewicht. Die längere Bearbeitungszeit variiert von knapp vier bis gut 16 Tagen. Dank der Schwäche der anderen Bundesländer bleibt Hamburg weiterhin auf Platz 2 im Gesamtranking.

Dies ist das Ergebnis unseres aktuellen Bearbeitungs-Checks 2022 für das Veranlagungsjahr (VZ) 2021: „So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!“ Das jährliche Ranking des Bundes der Steuerzahler (BdSt) deckt auf, in welchem Bundesland die Steuererklärungen am zügigsten bearbeitet wurden. Zusätzlich zum „Allgemeinen Durchschnitt“ blicken wir auch auf die Wartezeiten für die Untergruppen „Arbeitnehmer“ und „Sonstige Personen“ (Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer). Seine Recherche begleitet der BdSt mit einem Appell. So betont Steuerabteilungsleiterin Daniela Karbe-Geßler: „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wann Bürger und Betriebe ihren Steuerbescheid erhalten und möglicherweise sogar Geld zurückbekommen!“
Für den neuen Check wurden alle Steuererklärungen für das Jahr 2021 in den Blick genommen, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht worden waren. Beim „Allgemeinen Durchschnitt“ belegt Berlin den Spitzenplatz zum sechsten Mal in Folge seit Beginn unserer Liste 2016: In der Hauptstadt mussten die Steuerzahler im Schnitt nun 40 Tage auf ihren Steuerbescheid warten - wenn auch sieben Tage länger als im Vorjahr. Mit 40,1 Tagen sicherte sich Hamburg erneut den zweiten Platz. Die meiste Geduld mussten Bürger in Bremen aufbringen: Dort brauchte es von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Bescheid im Durchschnitt rund 62 Tage.

„Der zweite Platz ist in diesem Jahr keine Auszeichnung über die man sich freuen sollte“, sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hamburg. „Offensichtlich ist es Senator Andreas Dressel (SPD) nicht gelungen, seine Behörde so gut durch ein Krisenjahr zu führen, wie er es zuletzt in einer eigenen Pressemitteilung verkauft hat."

Die „Autofall-Quote“ steigt  weiter: Im Schnitt wurden in den Bundesländern zwischen knapp 13 und 22 Prozent der Einkommensteuererklärungen vom Rechner erledigt. Zum Vorjahr verbesserten sich die Länder um knapp einen Prozentpunkt auf 17,07 Prozent im Durchschnitt.  Doch trotz zunehmender Digitalisierung spüren die Steuerzahler den Effekt nicht.
Unterschiede gibt es in Hamburg je nach Art der Steuererklärung: Während es bei Arbeitnehmern durchschnittlich 40,2 Tage dauert (Platz 2), warten Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler 39,9 Tage (Platz 1) auf ihren Bescheid. Hier ist die Hansestadt sogar Spitze. Wie schon im Vorjahr bleibt Hamburg Schlusslicht im Ranking der „Autofall-Quote“ (also der Anzahl der vollautomatisch bearbeiteten Steuerbescheide). Hier liegt Hamburg mit 12,8 Prozent auf dem letzten Platz aller Bundesländer.  „Hier fragen wir uns schon, warum die vollautomatisierte Bearbeitung in Hamburg so langsam voranschreitet“, so Ackmann. „Wenn Mitarbeitende in der Finanzverwaltung durch Automatisierung entlastet werden, spart das am Ende dem Steuerzahler Geld.“


Für Entlastung der Finanzämter könnte laut Ansicht des BdSt sorgen, wenn Senator Dressel die Finanzämter anweist, die Grundsteuer-Bescheide nur vorläufig zu erlassen. Wenn die gerichtliche Klärung - erste Musterverfahren laufen bereits – die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben. Im Kern würde eine solche Verfügung bedeuten, dass der einzelne Steuerpflichtige nach Erhalt des Bescheides des Grundsteuerwertes nichts mehr tun oder in ein Klageverfahren einsteigen muss, sondern die Gewissheit hat: Sollten sich Veränderungen bei der Grundsteuer ergeben, weil das Gesetz gekippt wird, ist er auf jeden Fall mit dabei. Zugleich wäre dies auch eine enorme Erleichterung im Sinne der Finanzämter. Ihnen droht mit der Grundsteuer eine riesige Einspruchswelle. Wenn die Bescheide vorläufig sind, würden sie wenigstens an dieser Stelle entlastet.

Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang sowie der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen bei den Steuerpflichtigen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2023.

Alle wichtigen Informationen enthält der BdSt-Bearbeitungs-Check. Außer den reinen Zahlen gehen wir dort auch Mythen nach: Verzögert das Finanzamt die Auszahlung von Steuererstattungen? Den Check können sich Mitglieder im Mitgliederbereich auf www.steuerzahler.de downloaden. Andere Interessenten erhalten die Recherche kostenfrei unter info(at)steuerzahler.de, Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de.

 

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