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Wiederkehrende Beiträge sind teurer für die Bürger

Presseinformation 20.06.2022

Verbände-Allianz bekräftigt Abschaffungs-Forderung

Mit dem schrittweisen Umstieg von einmaligen Straßenausbaubeiträgen auf wiederkehrende Beiträge wollte die Ampel-Koalition die Bürger in Rheinland-Pfalz finanziell entlasten. Dass das Gegenteil der Fall wäre, davor warnte die Verbände-Allianz aus Steuerzahlerbund, Haus & Grund und dem Verband Wohneigentum bereits im Jahr 2020. Nun bestätigt das auch die Staatskanzlei in einer großen Anfrage – den Bürgern wird mit wiederkehrenden Beiträgen tiefer in die Tasche gegriffen. Rheinland-Pfalz sollte seinen Sonderweg der verpflichtenden Ausbaubeiträge endlich beenden und diese ersatzlos abschaffen.

 

 

„Deutschlandweit sind die umstrittenen Straßenausbaubeiträge gefallen wie die Dominosteine oder wurden zumindest zu einer Wahloption für Kommunen. Doch die Ampel-Koalition beharrt für Rheinland-Pfalz auf eine Beitragserhebungspflicht ohne Abstriche. Mit der Umstellung von einmalige auf wiederkehrende Beiträge sollte es für die Bürger günstiger werden. Doch nur zwei Jahre später bestätigt die Staatskanzlei unsere Prognose, dass wiederkehrende Beiträge für die Bürger teurer sind. Liegt der durchschnittliche Anliegeranteil bei einmaligen Ausbaubeiträgen bei 55 Prozent, so sind es bei wiederkehrenden Beiträgen 64 Prozent. Den Rest der beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen zahlt die Kommune als Gemeindeanteil. Der Unterschied erklärt sich damit, dass große Teile des Durchgangsverkehrs zu Anliegerverkehr umgewidmet werden. Ausbaubeiträge lassen sich also nicht sinnvoll reformieren, sondern nur sinnvoll abschaffen“, erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Die Zahlen der Staatskanzlei bestätigen auch, dass Behauptungen von Beitragsbefürwortern, die die Summe der Ausbaubeiträge bei etwa 600 Millionen Euro taxierte, völlig absurd sind. Stattdessen liegt das gemeldete Volumen seit Jahren grob zwischen 50 und 65 Millionen Euro – also eher da, wo es der Steuerzahlerbund verortete. Das komplette Beitrags-Aus gegen eine Entschädigung der Kommunen durch Landesgeld wäre damit problemlos finanzierbar.“

„Allerdings haben nicht nur die Anlieger ein Problem. Für die Kommunen ist die Umsetzung der Reform gleichfalls schwierig, was die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten als Grundlage zum Erheben wiederkehrender Beiträge angeht. Schließlich können z.B. nicht einfach so die innergemeindlichen Ortsteilgrenzen übernommen werden. Gleichfalls ist die Erhebung wiederkehrender Beiträge bürokratischer und kostenintensiver, weil regelmäßig weit mehr Anlieger abgerechnet werden müssen. Das haben selbst von den Ampel-Fraktionen benannte Experten wie Prof. Dr. Driehaus bestätigt“, erklärt Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „So wird es z.B. in meiner Heimatstadt Koblenz zukünftig 34 Abrechnungseinheiten mit weitgehend unterschiedlichen Anliegeranteilen geben. Hier erwarte ich eine Vielzahl von Widersprüchen und Klagen. Auch für die Stadt wird es teurer, weil mehr Stellen zur Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge geschaffen werden müssen. Wenn die Bürger also insgesamt mehr zahlen müssen, dann nicht für bessere Straßen, sondern um den Amtsschimmel zu füttern.“

„Straßenausbaubeiträge werden in Rheinland-Pfalz von den Befürwortern gerne mit einem angeblichen „Sondervorteil“ der Anlieger aus den Straßenbaumaßnahmen gerechtfertigt, obwohl Gemeindestraßen ein öffentliches Gut sind. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird diese Theorie völlig abstrus. Denn die Anlieger zahlen für alle beitragsfähigen Baumaßnahmen in der Abrechnungseinheit, auch wenn in der eigenen Straße tatsächlich jahre- oder jahrzehntelang überhaupt nichts passiert“, moniert Helmut Weigt, Vorsitzender des Verbands Wohneigentum Rheinland-Pfalz. „Insofern zahlen die Bürger dafür, dass irgendwann eine Baumaßnahme vor der eigenen Haustür stattfinden wird, die auch hoffentlich die bis dahin gezahlten Beiträge rechtfertigt. Dass diese Rechnung nicht aufgeht, versteht sich von selbst. Alternativ zahlen die Anlieger dafür, dass sie andere Gemeindestraßen in der Abrechnungseinheit mitnutzen könnten. Allerdings hat jeder Mieter derselben Abrechnungseinheit faktisch denselben „Sondervorteil“, nur das mit dessen Steuern sein Anteil an der Finanzierung aller Gemeindestraßen bereits geleistet ist. Für Bundes- und Kreisstraßen werden dagegen keine Sondervorteile der Anlieger behauptet.“

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