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Wahl der Steuerklassen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner - Nr. 41

Publikation / Familie / Ratgeber 01.01.2024

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die beide als Arbeitnehmer tätig sind, können beim monatlichen Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen. Für Arbeitnehmer stellt sich damit die Frage, wie die steuerlich günstigste Steuerklassenkombination bestimmt werden kann.

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