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Vorläufigkeitsvermerk: Herabsetzung der Altersgrenze für den Kinderfreibetrags- bzw. den Kindergeldanspruch

Stellungnahmen & Eingaben / Familie 29.06.2010

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für den Kindergeldanspruch bzw. dem Anspruch auf die kindesbedingten Freibeträge vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Inzwischen sind mehrere Klageverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, die die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung zum Gegenstand haben. Der BdSt fordert, diesen Sachverhalt in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke aufzunehmen.

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