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+++ Verdienstausfallentschädigung durch Corona +++

Corona 23.03.2020

In der Diskussion um mögliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte im Zuge der Corona-Krise wird immer auch wieder die sogenannte Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz thematisiert.

Der Bund der Steuerzahler stellt klar: Solche Hilfen können nur dann beantragt werden, wenn ein Tätigkeitsverbot bzw. eine Quarantäne durch ein Gesundheitsamt individuell verhängt worden ist.

Allgemeine Tätigkeitsverbote zur Corona-Eindämmung, wie sie z. B. per Verordnung von Landesregierungen für bestimmte Branchen verhängt wurden, führen nicht zu Anspruchsberechtigungen. Auch Corona bedingte Umsatzeinbußen, angeordnete Kurzarbeit, Schul- und Kitaschließungen oder freiwillige Quarantänemaßnahmen begründen kein Recht auf Verdienstausfallentschädigungen.

Wenn jedoch ein Gesundheitsamt gegen Ihr Unternehmen ein Tätigkeitsverbot bzw. eine Quarantäne verhängt hat, sollten Sie Ihre Entschädigungsrechte nutzen. Das dazu nötige Vorgehen variiert von Bundesland zu Bundesland etwas. Über die nachfolgende Linkliste gelangen Sie zu den für Sie relevanten Informationen, Antragsformularen und Ansprechpartnern:

 

Liste der zuständigen Behörden

Baden-Württemberg: Kein landeseinheitliches Vorgehen. Wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt mit den dort hinterlegten Informationen

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/OEGD_BW/Gesundheitsaemter/Seiten/default.aspx

Bayern: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/668069451898

Berlin: https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php

Brandenburg: https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661750.de

Bremen: https://www.handelskammer-bremen.de/coronavirus/corona-verdienstausfall-von-selbststaendigen-nach-56-ff-infektionsschutzgesetz-4737202

Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/13736910/entschaedigung-paragraf-56-infektionschutzgesetz/

Hessen: https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7007.htm

Mecklenburg: https://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1622733

Niedersachsen: Kein landeseinheitliches Vorgehen. Wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Landkreis- bzw. Gesundheitsamt mit den dort hinterlegten Informationen https://www.niedersachsen.de/startseite/land_leute/das_land/kreise_und_gemeinden/landkreise-und-gemeinden-in-niedersachsen-20036.html

NRW: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Rheinland-Pfalz: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/

Saarland: https://www.saarland.de/dokumente/res_soziales/Antragsformular_nach_Paragraph_56_FORM-10022017.pdf

Sachsen: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854

Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/gesundheitswesen-pharmazie/bereich-gesundheitswesen-zuwendungen-recht/informationen-zum-verdienstausfall/

Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LASD/Aufgaben/Infektionsschutzgesetz/Infektionsschutzgesetz.htm

Thüringen: https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/550/merkblatt_zu____56_ifsg.pdf

 

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