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Umsatzsteuer bei Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseuren

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen 10.11.2011

Die Finanzverwaltung hat in verschiedenen Bundesländern Verwaltungsanweisungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen durch Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseuren veröffentlicht. Danach sei die Behandlungen nur noch dann umsatzsteuerfrei, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt oder die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht wird. Folgebehandlungen, die der Patient selbst zahlen muss und für die keine ärztliche Verordnung vorliegt, sind hingegen nicht (mehr) umsatzsteuerfrei. Für diese Patienten kann es damit zu einer Verteuerung bestimmter Leistungen kommen. Der Bund der Steuerzahler hat sich mit einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt und um Klarstellung gebeten. Das BMF bestätigt die Auffassung der Länderfinanzverwaltung. Damit wird die Massage beim Physiotherapeuten bzw. Masseur ab dem Jahr 2012 teurer, wenn kein ärztliches Rezept vorliegt.

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