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© Joerg Huettenhoelscher

Strukturreform für die Schiene geplant

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 13.03.2026, Philipp Sprengel

BdSt NRW macht Vorschläge für steuerzahlerfreundliche Neuordnung. Die Landesregierung will den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) neu organisieren. Kern ist die Gründung der landesweiten  Anstalt Schiene.NRW, in der die drei bisherigen Zweckverbände ihre Aufgaben bündeln sollen. In einer schriftlichen Stellungnahme an den Landtag zur Anhörung am 27. März unterstützt der BdSt NRW eine Reform grundsätzlich und sieht Verbesserungsbedarf:

Die Ziele der Landesregierung: einheitliche Planung, gemeinsame Fahrzeugbeschaffung und effizientere Strukturen. Synergien und der Abbau von Doppelstrukturen sollen Kosten sparen und Abstimmungen erleichtern. Gleichzeitig sollen die Zweckverbände bestehen bleiben und über einen Verwaltungsrat weiter an der Planung beteiligt sein. Die Finanzierung des SPNV soll transparenter werden, Zuschüsse erhöht und dynamisiert. Angebotsänderungen sollen künftig in allen Teilräumen proportional erfolgen.

Geplante Struktur überzeugt nicht

Der BdSt NRW NRW unterstützt das Ziel, die zersplitterten Strukturen im SPNV effizienter aufzustellen. Die geplante Konstruktion überzeugt jedoch nicht. Zwar soll Schiene.NRW zentral koordinieren, Haftungs- und Entscheidungsstrukturen bleiben, aber zwischen Land und Kommunen aufgeteilt. Das erschwert klare Verantwortlichkeiten und birgt finanzielle Risiken für die Kommunen.

Unklar auch, welche Transformationskosten entstehen und welche Einsparungen zu erwarten sind. Ohne belastbare Zahlen zu Effizienzgewinnen droht die Reform zu einem teuren Organisationsumbau ohne klaren Mehrwert für die Steuerzahler zu werden. Hier muss die Landesregierung Transparenz schaffen.

BdSt NRW plädiert für konsequentere Lösung

Der SPNV sollte vollständig in die Verantwortung des Landes übergehen. Eine echte Landesnahverkehrsgesellschaft könnte Planung und Betrieb aus einer Hand steuern, während Kommunen über Beiräte eingebunden bleiben. Gleichzeitig wäre zu prüfen, ob die darunterliegenden Zweckverbände aufgelöst werden können, damit Bürokratie abgebaut und der SPNV kosteneffizienter aufgestellt wird.

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