Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuererleichterungen in Zeiten der Coro...

Steuererleichterungen in Zeiten der Corona-Krise

Presseinformation 23.03.2020

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat zur Umsetzung der steuerlichen Erleichterungen für Steuerzahler in Baden-Württemberg Stellung genommen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.

Um steuerliche Erleichterungen schnell, unkompliziert und unbürokratisch gewähren zu können, stellt die Oberfinanzdirektion hier ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen, welches bei dem für den Steuerzahler zuständigen Finanzamt einzureichen ist, zur Verfügung.

Die vereinfachte Stundungsregelung gilt nur für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer können laut Oberfinanzdirektion nicht gestundet werden. Für Steuerabzugsbeträge besteht die Möglichkeit, ggf. einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bei dem  zuständigen Finanzamt einzureichen.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass die Beträge in der Regel zinslos gestundet werden können.

Bei Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 sollten kleine und mittlere Unternehmen prüfen, ob die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen in Frage kommt. Hierbei wird Abschreibungsvolumen in das bessere Jahr 2019 vorgezogen.

Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns telefonisch unter 0711/76774-0 oder per mail info(at)steuerzahler-bw.de.

Stuttgart, 23.3.2020

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland