Bund der Steuerzahler NRW beim Mittelstandstag
So nicht, Frau Gesundheitsministerin!
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Einführung einer Entlastungsprämie im Rahmen des Entwurfes eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Zum oben genannten Gesetzentwurf nehmen wir wie folgt Stellung.
Erlauben Sie uns die Bemerkung, dass uns das Anschreiben vom BMF um 16:25 Uhr per Mail erreichte und um Stellungnahme bis Dienstschluss am selben Tag bat. Bei aller Kurzfristigkeit von beschlossenen Maßnahmen und deren Umsetzung empfinden wir dies doch als etwas ungewöhnlich. Mit solchen Fristen kann ein ernstzunehmendes Einholen von Stellungnahmen nicht erfolgen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll in § 3 Nr. 11d EStG geregelt werden, dass Arbeitgeber Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Preise bis zu einem Betrag von 1.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren können, sog. Entlastungsprämie. Die Regelung soll bis Ende 2026 gelten, wobei bereits Bekundungen vorliegen, die Frist bis Ende 2027 zu verlängern.
Unabhängig von der Geltungsdauer, sehen wir die Einführung einer solchen Prämie kritisch.
Im einzelnen nehmen wir im beigefügten Dokument zum Entwurf Stellung.