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+++ Schutz für Mieter und Pächter soll verlängert werden / Corona-Regel soll bis Ende September gelten +++

Service GmbH / Corona 19.06.2020

Vermieter können Mietern nicht kündigen, wenn diese ihre Miete wegen der Coronakrise nicht zahlen können. Diese Sonderregelung im Mietrecht wurde im März beschlossen und gilt zunächst bis zum bis 30. Juni 2020. Nun plant die Bundesregierung eine Verlängerung bis zum 30. September. Gleiches gilt für Pachten.

Hintergrund: Mieter, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen vor Kündigungen wegen Zahlungsverzugs geschützt werden. Nach der geltenden Regelung berechtigen Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 den Vermieter nicht zur Kündigung. Vorausgesetzt, der Mieter oder Pächter konnte wegen der Corona-Pandemie nicht zahlen. Nun soll diese Regelung voraussichtlich auf für Zahlungsrückstände, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2020 anfallen, gelten.

Wichtig: Lediglich die Kündigungsmöglichkeit wird eingeschränkt, der Vermieter hat aber weiterhin einen Anspruch auf die Miete. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte daher besser vorab auf den Vermieter zugehen und gemeinsam besprechen, wie das Problem gelöst wird. Andernfalls türmt sich gegebenenfalls ein großer Berg an Mietforderungen auf, die dann im Herbst nicht gezahlt werden können.

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