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Schon wieder neue Panne bei Finanzverwaltung

Presseinformation / Steuerrecht 01.06.2017

Das Problem 2017: Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen ist erst später möglich

Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für Unternehmen ärgerlich, die nun warten müssen, bis das Programm läuft, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Mit der verzögerten Bereitstellung der Formulare verlängert sich damit die von uns geführte EDV-Flop-Liste.

Im Einzelnen: Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum gestrigen Mittwoch (Stichtag: 31. Mai) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Doch dies war den Unternehmern in diesem Jahr nicht möglich, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst am 25. Juli 2017 bereitstellt. Erst dann können Unternehmer über das ELSTER-Online-Portal die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden und...

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