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© Pixabay/Moerschy

Pauschalen und Freibeträge anpassen!

Top News 08.11.2022

BdSt zum Jahressteuergesetz 2022

Die im Jahressteuergesetz 2022 enthaltenen Entlastungen reichen nicht aus, sagt der Bund der Steuerzahler (BdSt) und verweist auf die Stellungnahme, die der Verband vor der Anhörung im Finanzausschuss ans Bundesfinanzministerium gesandt hatte. In unserer Auflistung, über die das Nachrichtenportal t-online exklusiv berichtete, fordern wir vor allem die Angleichung einzelner Pauschalen und Freibeträge – zum Beispiel auch für das häusliche Arbeitszimmer – an die Preisentwicklung.

Im Einzelnen: Obwohl ebenfalls mit dem Jahressteuergesetz steuerliche Bemessungsgrundlagen angehoben werden, erfolgen – parallel dazu – keine Anpassungen der gesetzlich geregelten Freibeträge. „Wir sind der Auffassung, dass alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden sollten“, betonen wir in unserer Stellungnahme. „Insbesondere, wenn sich Änderungen an der Bemessungsgrundlage ergeben, müssen die dazugehörigen Freibeträge angepasst werden.“ Dies betrifft aktuell u.a. das Erbschaftsteuergesetz. Zwei Beispiele: Die geplante Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro im Jahr sollte unserer Ansicht nach auf 1.100 Euro ausgeweitet werden. Auch der Ausbildungsfreibetrag sollte weiter erhöht werden: Geplant ist eine Anhebung von 924 Euro auf 1.200 Euro, doch inflationsbedingt müsste er bei mindestens 1.300 Euro liegen. Denn: „Die auswärtigen Unterbringungskosten für Kinder sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und werden nicht durch die Anhebung abgedeckt. Die Kosten sind durchaus vergleichbar mit den Unterbringungskosten von nicht schulpflichtigen Kindern. Der Abzug der Kosten sollte vergleichbar sein.“ Darüber hinaus setzen wir uns für eine Anhebung der Pendlerpauschale auf mindestens 45 Cent bereits ab dem 1. Kilometer ein – dies sollte auch für die Kilometerpauschale bei Dienstreisen gelten. 

Von der Bundesregierung bisher noch gar nicht berücksichtigt ist die Reform der Rentenbesteuerung, um eine Doppelbesteuerung künftig zu verhindern. Deshalb fordern wir in unserer Stellungnahme die bereits versprochenen Änderungen erneut ein. 

Hier lesen Sie die Stellungnahme

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