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Nr. 33 - Erstattung ausländischer Umsatzsteuer an deutsche Unternehmen

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2026

Deutsche Unternehmer sind häufig auch im Ausland tätig – etwa auf Messen, bei Montagearbeiten oder auf Geschäftsreisen. Dabei fällt im Ausland oft Umsatzsteuer an. Vielen Unternehmen ist jedoch nicht bewusst: Diese ausländische Umsatzsteuer kann häufig erstattet werden. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, wie dieses Verfahren funktioniert.

Typische Situationen sind schnell gefunden: Ein Unternehmen besucht eine Fachmesse im EU-Ausland, übernachtet in Hotels, mietet Fahrzeuge oder kauft Materialien für einen Auftrag. Auf all diese Leistungen wird im jeweiligen Land Umsatzsteuer erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können deutsche Unternehmen diese Beträge jedoch zurückfordern.

Das Verfahren läuft in der Regel elektronisch über ein spezielles Portal der Finanzverwaltung. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – etwa, dass im betreffenden Land keine eigene Niederlassung besteht und dort keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt wurden. Auch Fristen und formale Anforderungen spielen eine wichtige Rolle.

Der BdSt-Ratgeber zeigt, wann eine Erstattung ausländischer Umsatzsteuer möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Unternehmen den Antrag korrekt stellen. Gerade für Betriebe mit internationalen Geschäftsbeziehungen kann sich ein Blick in den Ratgeber finanziell lohnen.

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