Nr. 19 - Steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung
Nr. 21 - Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten
Nr. 20 - Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer
Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter motivieren oder belohnen. Doch bei einer klassischen Gehaltserhöhung bleibt oft deutlich weniger übrig als gedacht – denn Lohnsteuer und Sozialabgaben reduzieren den Nettobetrag erheblich. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten für steuerbegünstigte oder steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer, mit denen Beschäftigte mehr Netto erhalten können. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, welche Gestaltungen möglich sind.
Ein typisches Beispiel sind Sachzuwendungen oder Gutscheine. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern etwa Tankkarten, Warengutscheine oder kleine Geschenke gewähren. Auch sogenannte Aufmerksamkeiten von geringem Wert – etwa Blumen oder ein Buch aus besonderem Anlass – können steuerfrei bleiben, solange ihr Wert 60 Euro nicht übersteigt.
Auch Betriebsveranstaltungen können steuerliche Vorteile bieten. Veranstaltungen wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern bleiben steuerfrei, solange die Aufwendungen pro Arbeitnehmer 110 Euro je Veranstaltung nicht überschreiten. Zwei solcher Veranstaltungen pro Jahr gelten steuerlich als üblich.
Ein weiteres Beispiel sind Zuschläge für besondere Arbeitszeiten. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein – etwa 25 Prozent Zuschlag für Nachtarbeit oder bis zu 150 Prozent für bestimmte Feiertage. Auch Zuschüsse zu Jobtickets, Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuung können steuerliche Vorteile bringen.
Der BdSt-Ratgeber zeigt, welche steuerbegünstigten Gehaltsextras Arbeitgeber nutzen können, wann Steuerfreiheit möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Für Unternehmen kann dieses Wissen helfen, Mitarbeiter attraktiver zu vergüten – und für Arbeitnehmer bedeutet es oft mehr Netto vom Brutto.
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