Nr. 09 - Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub
Nr. 11 - Das Reisekostenrecht
Nr. 10 - Rechtsbehelfe im Besteuerungsverfahren
Ein Steuerbescheid im Briefkasten sorgt bei vielen Steuerzahlern für Unsicherheit. Stimmen die Angaben wirklich? Wurde etwas übersehen? Und was kann man tun, wenn man den Bescheid für falsch hält? Genau für solche Fälle gibt es im Steuerrecht ein System von Rechtsbehelfen, mit dem Bürger ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durchsetzen können. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Möglichkeiten Steuerzahler haben und welche Fristen unbedingt eingehalten werden müssen.
Der wichtigste Schritt ist meist der Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Mit diesem Rechtsbehelf kann der Steuerpflichtige eine Überprüfung des Bescheids verlangen, wenn er glaubt, dass das Finanzamt von seiner Steuererklärung abgewichen ist oder Fehler gemacht hat. Der Einspruch muss allerdings innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen.
Kommt das Finanzamt nach Prüfung zu keinem anderen Ergebnis, kann der Steuerpflichtige den nächsten Schritt gehen und Klage vor dem Finanzgericht erheben. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass zuvor ein Einspruch eingelegt wurde. Auch hier gelten feste Fristen und Formvorschriften.
In bestimmten Fällen kann es außerdem sinnvoll sein, parallel eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, damit eine strittige Steuerforderung nicht sofort bezahlt werden muss, solange über den Einspruch entschieden wird. Darüber hinaus gibt es weitere Instrumente wie das Ruhen des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn Fristen unverschuldet versäumt wurden.
Der BdSt-Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Steuerzahler ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt wahrnehmen können. Wer einen Steuerbescheid prüfen lassen möchte oder sich gegen eine Entscheidung der Finanzverwaltung wehren will, findet hier eine verständliche Orientierung durch das Rechtsbehelfsverfahren im Steuerrecht.
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