
Transparenz bei der Diätenautomatik
Wesendorf: Teuren Gemeindedirektorposten verhindert
Ministergesetz soll geändert werden
Das Thema Wartefrist/Karenzzeit wurde bislang im Thüringer Ministergesetz nicht behandelt.
Beim Wechsel von Ministern unmittelbar nach der Amtszeit in die Wirtschaft kann es dazu kommen, dass die über das öffentliche Amt erworbenen besonderen Kenntnisse und Kontakte wirtschaftlich verwertet werden. Das über ggf. Jahre erworbene Insiderwissen und das mit anderen Spitzen von Politik und Wirtschaft geknüpfte Netzwerk könnten so durch die Verfolgung privater Interessen zu barem Geld werden. So unsere Befürchtung u. a. in einer Stellungnahme aus dem Jahre 2011 zur 2. Änderung des Ministergesetzes.
Nunmehr hat die aktuelle Landesregierung am 20.12.2017 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes diese Problematik aufgegriffen. Ein klarer Punktsieg für den BdSt Thüringen, der zudem zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.