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Landesrechnungshof prüft finanzielles Handeln des Landes in Corona-Krise

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Straßenbaubeitrag / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.05.2022,  Bärbel Hildebrand, [email protected]

Waren die Maßnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen ergriffen hat, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, angemessen und wirksam? Diesen Fragen ist der Landesrechnungshof (LRH) nachgegangen. Seine Einschätzung fällt wenig positiv aus für das Land.

Vorab stellt der Landesrechnungshof klar, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine Ausnahmesituation handelt, für die es in diesem Ausmaß keinen Präzedenzfall gibt. Es war unklar, wie die Lage sich entwickeln würde, und es war Eile geboten. So hat das Land Nordrhein-Westfalen 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen: Der Landtag hat einen Nachtragshaushalt 2020 beschlossen und mit einem „Rettungsschirm“ ein Sondervermögen eingerichtet. Der LRH betont in seinem Bericht, dass gesetzliche und verfassungsrechtliche Vorgaben trotz aller Dringlichkeit und aller Schwierigkeiten weiter Gültigkeit haben und weist auf die „große finanzielle Belastung des Landeshaushalts“ hin, die sich „für sehr lange Zeit ergeben wird“.
Für den Rettungsschirm darf das Land bis zu 25 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen – der Schuldenbremse zum Trotz. Denn die Corona-Krise sei als eine Naturkatastrophe zu werten, für die das Land nicht verantwortlich sei und die neue Schulden rechtfertige. Doch schon 2020 hatte der LRH die „sehr weit gefassten und unbestimmten Verwendungsmöglichkeiten“ für das Geld aus dem Rettungsschirm kritisiert. Diese weit gefassten Möglichkeiten bergen die „Gefahr der missbräuchlichen Verwendung“.
Drei Bereiche hat der Landesrechnungshof geprüft.

Rettungsschirm
2020 und 2021 hat das Land gut 15,8 Milliarden Euro Kredite für den Rettungsschirm aufgenommen. Das war zuviel, so der LRH. Zunächst hätte das Land seine Rücklage von über 2 Milliarden Euro auflösen müssen, um die Neuverschuldung zu reduzieren – eine Kritik, die auch der Bund der Steuerzahler NRW geäußert hat. Außerdem habe sich gezeigt, dass die Schätzungen, wie viel Geld das Land benötigt, zu hoch waren. Die Kredite seien „durchgängig und zum Teil deutlich“ höher gewesen als erforderlich. Ende 2020 hatte das Land 26,7 Prozent und Ende 2021 rund 27,5 Prozent mehr Geld aufgenommen als nötig gewesen wäre.
Zudem sei der Tilgungszeitraum von 50 Jahren „deutlich zu lang“ – auch dies eine Kritik des BdSt. Der LRH fordert, die noch bestehende Rücklage unverzüglich aufzulösen.

Corona-Sofortmaßnahmen
44 Maßnahmen, die in acht unterschiedlichen Ministerien angesiedelt sind, hat der LRH geprüft. Sein Fazit: Viele Fördermaßnahmen dienten nicht dazu, die Corona-Pandemie zu bewältigen, sondern sollten eher langfristigen allgemeinen Entwicklungen begegnen. Er kritisiert, dass Fördermittel für die Kommunen nach dem Gießkannenprinzip verteilt wurden, ohne die finanzielle Situation der jeweiligen Kommune zu berücksichtigen. Auch sei der Bedarf an Finanzhilfen nicht ausreichend sorgfältig geschätzt worden. Der LRH spricht von einer „gravierenden Überfinanzierung“ in zahlreichen Fällen. Kritik gibt es auch an der Ausführung: Maßnahmen wurden anders umgesetzt als angekündigt, besondere zeitliche Dringlichkeit spielte plötzlich keine Rolle mehr, manche beschlossenen Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Der LRH stellt Defizite bei der laufenden Beobachtung und bei der abschließenden Erfolgskontrolle fest. Er erklärt: „Konjunkturunterstützende Maßnahmen dienen nicht per se der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie.“

NRW-Soforthilfe
Acht Milliarden Euro hat der Bund für NRW bereitgestellt, um Kleinstunternehmen und Soloselbstständige in der Krise zu unterstützen. Das Land hat weitere 1,5 Milliarden Euro dazugelegt. Mit diesem Geld sollten Unternehmen Liquiditätsengpässe abfedern, die durch die Corona-Krise entstanden sind. Hier bemängelt der LRH: keine Abfrage des individuellen Förderbedarfs Erlass der Richtlinie erst am letzten Tag der Antragsfrist, als bereits mindestens 95 Prozent der Anträge bereits bearbeitet waren rechtliche Zweifel am Rückmeldeverfahren und an Rückzahlungen
fehlende Arbeitsunterlagen für die Bezirksregierungen fehlendes Vieraugenprinzip zu niederschwelliges Antragsverfahren, fehlende Nachweispflichten weitgehend ungeprüfte Bewilligungen Fazit: Eine schallende Ohrfeige, die der Landesrechnunghof dem Land Nordrhein-Westfalen ganz sachlich erteilt hat. Noch dazu mit Ansage, denn der Bericht bezieht sich auf viele Feststellungen, die der LRH bereits in den vergangenen zwei Jahren getroffen hat. Es wird Zeit, dass die Politiker besser hinhören, wenn die Rechnungsprüfer sprechen.

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