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Kosten des Mietendeckels

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 12.05.2021

Verfassungsbruch kommt Steuerzahler teuer zu stehen

Mitte April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Berliner Mietendeckel eines der zentralen Projekte der rot-rot-grünen Landesregierung kassiert. Neben dem politischen Schaden in der sich dem Ende neigenden Legislaturperiode sind dem Steuerzahler bereits Kosten in Höhe von über 4,7 Millionen Euro entstanden.

Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin“ veröffentlicht. Das im Volksmund „Mietendeckel“ genannte Landesgesetz mit der Abkürzung „MietenWoG Bln“ war im Februar 2020 in Kraft getreten und wurde nun vom obersten deutschen Gericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt

Auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus teilte der Berliner Senat jetzt mit, dass das verfassungswidrige Mietendeckelexperiment von Rot-Rot-Grün den Steuerzahler bislang schon 4.738.823 Euro gekostet hat. Davon entfallen über 3,5 Millionen Euro auf das Jahr 2020 und knapp 1,2 Millionen auf das Jahr 2021. Eine Endabrechnung steht aber noch aus.

Die Abgeordnetenhausdrucksache informiert auch über die Zusammensetzung der Kosten. Für Gutachten wurden über 35.000 Euro ausgegeben. Für Informationsmaßnahmen und Agenturleistungen fielen im Jahr 2020 über 211.000 Euro und in diesem Jahr bisher rund 50.000 Euro an. Knapp 15.000 Euro kostete die Programmierung eines Mietendeckelrechners. Die Übersetzung in zehn Fremdsprachen machte 2.500 Euro aus. Anwaltskosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind bisher in Höhe von fast 185.000 Euro angefallen.

Weitere Kosten für noch nicht beendete Verfahren aufgrund des „MietenWoG Bln“ stehen noch aus. Zudem sind Kosten von fast einer Million Euro für 49 befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Senatsverwaltung angefallen. In den Bezirken wurden zusätzlich 29 Beschäftigungspositionen besetzt. Einige weitere Bewerber hatten sich schon über ihren neuen Job gefreut.

Für den Bund der Steuerzahler Berlin zeigt sich an diesen Ausgaben, dass der Mietendeckel auch ein politischer Marketing-Gag ist. „Normalerweise werden für Gesetze keine Werbekampagnen durchgeführt, zumal nicht in zehn Sprachen“, sagte sein Vorsitzender Alexander Kraus. „Die Gelackmeierten sind jetzt nicht nur zigtausende Mieter und Vermieter, die Mitarbeiter, die sich über einen neuen Job gefreut hatten, sondern auch der Steuerzahler. Schlechte Regierungspraxis hat also konkrete Folgen für den Bürger“, so Kraus weiter.

Im Kern hat das Bundesverfassungsgericht hier die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers verneint, weil das Mietrecht bereits abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt worden ist.

 

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