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Immer mehr Rentner zahlen Steuern

Top News 13.06.2019

Zahl der steuerpflichtigen Senioren steigt auf sechs Millionen. Wir fordern eine Nachjustierung der  Rentenbesteuerung!

Was früher für viele Rentner die Ausnahme war, wird zur Regel: Immer mehr Senioren zahlen Einkommensteuern. Die landläufige Meinung, dass nur Senioren mit hohen Renten Steuern zahlen würden, stimmt schon lange nicht mehr. Dies belegen die jüngsten Daten zur Rentenbesteuerung aus dem Statistischen Bundesamt: Von den gut 21 Millionen Bürgern, die eine gesetzliche Rente beziehen, zahlten knapp sechs Millionen Senioren Einkommensteuer. Die anstehende Rentenerhöhung zum 1. Juli wird laut Bundesfinanzministerium dazu führen, dass zusätzlich 48.000 Rentner Einkommensteuern zahlen müssen. Dadurch werden Steuermehreinnahmen von 410 Millionen Euro erwartet.

Eine gute Rentenpolitik setzt eine gute Steuerpolitik voraus!

Der Bund der Steuerzahler hält eine Nachjustierung der Rentenbesteuerung für erforderlich. Aktuell diskutiert die Politik aber nur darüber, dass und wie die Bruttorenten steigen. Doch unterm Strich ist für die Senioren entscheidend, was nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuern zum Leben bleibt. Wenn von einer höheren Bruttorente ein Großteil gar nicht bei den Senioren im Geldbeutel ankommt, sondern über Steuern und Sozialabgaben wieder einkassiert wird, macht das wenig Sinn.

Deshalb darf das Thema Steuern in der öffentlichen Rentendebatte nicht zu kurz kommen. Doch auch die jetzige Regierungskoalition will das Thema nicht anpacken, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im April hervorgeht. Wir als Bund der Steuerzahler sagen aber: Eine gute Rentenpolitik setzt eine gute Steuerpolitik voraus! Daher werden wir uns weiter für Nachbesserungen einsetzen und für einen höheren steuerfreien Rentenanteil werben.

Zum Hintergrund

Grund für die stärkere Steuerbelastung der Senioren ist eine gesetzliche Änderung, die seit dem Jahr 2005 gilt. Danach werden Renten nachgelagert besteuert. Das heißt: In der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen die Beiträge zur Rentenversicherung steuermindernd abgesetzt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise bis zum Jahr 2040. Deshalb dürfen Steuerzahler in jedem Jahr einen etwas höheren Anteil ihrer Vorsorgebeiträge absetzen – und Neurentner müssen im Gegenzug einen höheren Anteil versteuern. Bei Senioren, die ab dem Jahr 2019 eine Rente erhalten, beträgt der steuerpflichtige Anteil zum Beispiel 78 Prozent. Konkret: Bei einem ledigen Rentner, der seit 2019 eine Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung bezieht, bleibt eine monatliche Bruttorente von monatlich rund 1.150 Euro steuerfrei. Zum Vergleich: Wer bereits im Jahr 2005 oder früher in Rente ging, kann noch rund 1.450 Euro monatlich steuerfrei erhalten. Wir hoch die Steuer jeweils ausfällt, hängt aber vom Einzelfall ab, denn auch Senioren dürfen bestimmte Ausgaben – z. B. für eine Brille, Zahnersatz oder den Handwerker – steuermindernd absetzen.

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