
Formulare für die Einkommensteuererklärung
Im Hauptvordruck wird die Zeile 99 – „Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland gestrichen“. Dies hatte der BdSt bereits in einer Stellungnahme zu den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung im Jahr 2015 gefordert. Eine Evaluierung hatte gezeigt, dass sich aus dieser Abfrage praktisch keine steuerlich relevanten Sachverhalte ergeben. Zudem wurde - wie vom BdSt vorgeschlagen – die ab dem kommenden Jahr geltende Abgabefrist für Steuererklärungen, mit dem Begriff „Neu“ gekennzeichnet. Steuererklärungen müssen dann allgemein erst am 31. Juli beim Finanzamt eingehen.