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Hundesteuer im Jahr 2026 in NRW
© Katrin Ernst/BdSt NRW

Es wird teurer: Hundesteuer-Vergleich 2026

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 24.03.2026, Philipp Sprengel

In 27 Kommunen Nordrhein-Westfalens wird das Halten eines Hundes 2026 teurer. Das zeigt die aktuelle Hundesteuererhebung des Bundes der Steuerzahler NRW. Unsere Meinung: Hundesteuer abschaffen! Hier sind die Daten:

Zum Download: 

Stand: 12.3.2026

Hundesteuer Übersicht

Alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erheben 2026 eine Hundesteuer für den ersten Hund. Nachdem in Ahlen 2025 keine Hundesteuer für den ersten Hund gezahlt werden musste, hat die Stadt diese Steuer für 2026 in Höhe von 78 Euro aufgrund der angespannten Haushaltslage wieder eingeführt. Den niedrigsten Steuersatz in Nordrhein-Westfalen erhebt nun Verl mit 24,60 Euro, in Hagen ist es mit 180 Euro weiterhin am teuersten. 27 Kommunen haben die Steuer für den ersten Hund durchschnittlich um 23 % angehoben. Spitzenreiter bei den Steuererhöhungen sind Lünen mit 44 %, Beelen mit 39 % und Spenge mit 37 %. 

Steuer für „gefährliche“ Hunde

Mit Rietberg und Sonsbeck haben zwei Kommunen zusätzlich zu der Erhöhung der Steuersätze für normale Hunde sogar noch eine Steuer für „gefährliche“ Hunde neu eingeführt. 2026 erheben damit bereits 326 Kommunen eine Kampfhundsteuer. Diese wurde in 23 Kommunen erhöht. Die höchste Steuer für einen Kampfhund verlangt weiterhin Monheimmit 1.440 Euro, in den günstigsten Kommunen Borchen und Legden sind es dagegen 120 Euro für einen „gefährlichen“ Hund. 119 Kommunen bieten eine Reduzierung der Steuer auf den normalen Steuersatz an, wenn der Wesenstest bestanden wird. 

Damit zeigt auch diese Bagatellsteuer: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden für die katastrophale Finanzlage der Kommunen zur Kasse gebeten. Weil eine ausreichende Finanzausstattung durch Land und Bund fehlt, sehen viele Kommunen häufig keinen anderen Ausweg, als die Steuern vor Ort zu erhöhen. Kommunen müssen ihre Sparanstrengungen intensiveren, und Bund und Länder sollten die Zuschüsse an die Kommunen erhöhen, damit die Hundesteuer abgeschafft werden kann. 

Hundebestandsaufnahme

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begründet diese Abschaffung seit Jahren mit dem Wesen der Hundesteuer als Bagatellsteuer und dem hohen administrativen und finanziellen Aufwand bei der Kontrolle der Steuer. Bei einer aktuellen BdSt-Umfrage unter den Kommunen, an der 196 Kommunen teilgenommen haben, zeigt sich, dass 72 Kommunen seit über fünf Jahren keine Hundebestandsaufnahme mehr durchgeführt hat. 16 Städte und Gemeinden gaben an, seit mindestens 20 Jahren keine Hundebestandsaufnahme mehr gemacht zu haben. Grundsätzlich keine solche Kontrolle findet in zwölf Kommunen statt. Eine dieser Kommunen gab an, dass erst seit einigen Jahren keine Hundebestandsaufnahmen mehr durchgeführt würden, da festgestellt wurde, dass „der bürokratische und finanzielle Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis“ stand.

Unfair gegenüber ehrlichen Hundehaltern

Die BdSt-Umfrage zeigt also, dass viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen vermutlich aus finanziellen Gründen nicht oder sehr selten kontrollieren, ob alle Hundehalter die Hundesteuer auch tatsächlich zahlen. Da die Kontrolle bei der Erhebung dazu gehört, stellt sich die Frage, ob diese Kommunen die Steuer überhaupt erheben dürften. Aus Steuerzahlersicht sollten alle Kommunen, die den Aufwand der Hundebestandsaufnahmen scheuen, keine Hundesteuer erheben. Hier zeigt sich, dass sich die Erhebung nicht lohnt. Und unfair gegenüber allen Hundehaltern, die die Steuer ehrlich zahlen, ist es außerdem.

Geschichtlich war der Hund ein Luxus

Ein weiterer Grund dafür, warum die Hundesteuer endlich abgeschafft werden sollte, ist ihre lange Geschichte. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die moderne Hundesteuer in verschiedenen deutschen Kleinstaaten eingeführt. Mal diente sie dazu, Kriegsschulden zu tilgen, mal die Tollwutgefahr einzudämmen und mal als Luxussteuer. Der Staat ging damals davon aus, dass jemand, der sich die Haltung eines Hundes leisten zum Vergnügen leisten kann, auch eine Sonderabgabe zahlen kann. Dabei ist es bis heute geblieben. Für Blindenhunde, Diensthunde oder Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern wird keine Hundesteuer erhoben. 

Heute wird die Hundesteuer als eine kommunale Aufwandsteuer bezeichnet. Hier wird deutlich, dass diese Steuer schon lange nicht mehr zeitgemäß ist. Die Haltung von Hunden kann deutlich weniger als Luxus angesehen werden als die Haltung von beispielsweise besonders teuren und exotischen Tieren. Für kein anderes Tier als den Hund müssen die Halter aber eine Steuer in Nordrhein-Westfalen zahlen. Deshalb meint der BdSt: Auch die Hundehalter sollten zukünftig nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Die Hundesteuer gehört abgeschafft. 

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