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Energetische Gebäudesanierung: Bescheinigung II Energieberater
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BdSt-Nachrichten Niedersachsen und Bremen April 2021
ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG – FACHUNTERNEHMER-BESCHEINIGUNG - Nr. 12
Publikation
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Info-Service
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Immobilienbesitzer
Wird die selbstgenutzte Immobilie energetisch auf Vordermann gebracht , kann das seit 2020 mit einem Steuerbonus belohnt werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass das ausführende Fachunternehmen oder ein Energieberater eine Bescheinigung ausstellt. Die Finanzverwaltung hat dazu Musterbescheinigungen erlassen. Wir haben für unsere Mitglieder eine elektronische Version der Bescheinigungen entwickelt. Diese und weitere Hinweise für die Fachunternehmen und Energieberater enthält unser Info-Service.
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