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Doppelte Buchführung kommt für alle Kommunen
Bis Ende 2023 müssen alle Kommunen Schleswig-Holsteins ihr Haushaltswesen auf die doppelte Buchführung umstellen. Dies hat der Landtag mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler beschlossen. Bislang buchen noch rund 30 Prozent der Städte und Gemeinden nach der früheren Kameralistik. Die Anwendung unterschiedlicher Buchhaltungen bei den Kommunen führt jedoch zu erheblichen Mehraufwendungen und notwendigen Umrechnungen. Das beginnt bei der Ausbildung der Mitarbeiter, setzt sich bei der korrekten Berechnung von Zuschüssen fort und endet bei der Kommunalprüfung, die ebenfalls zweigleisig fahren muss. Darum ist die endgültige Umstellung für alle Steuerzahler eine große Entlastung.