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Dienstwagennutzung in Corona-Zeiten: Mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen
Dank Corona stehen Dienstwagen häufiger still. Wird ein Dienstwagen wegen Home-Office-Tätigkeit seltener genutzt, kann mittels Fahrtenbuch Lohnsteuer gespart werden, wie die aktuelle Ausgabe der in Bonn erscheinenden Zeitschrift „GmbH-Steuerpraxis“ darlegt.
Der Shutdown des öffentlichen Lebens mit seinen Kontaktverboten führte zu weniger Dienst- und Privatreisen mit dem Dienstwagen. Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, hat er diesen geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei der pauschalen Bewertungsmethode entfallen dadurch jeden Monat Lohnsteuer sowie ggf. Sozialabgaben auf 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Alternativ kann aber auch die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens Steuergrundlage sein, sofern diese durch ein Fahrtenbuch dokumentiert und nachgewiesen wird.
Die Fahrtenbuch-Methode zur Bewertung des geldwerten Vorteils kann in Corona-Zeiten bares Geld wert sein: Wer etwa wegen Home-Office-Tätigkeit oder im Krankheitsfall weniger fährt, muss auch weniger Steuern auf die Dienstwagennutzung zahlen. Zwar erlaubt die Finanzverwaltung keinen unterjährigen Wechsel der Methode, doch kann der Arbeitnehmer noch in seiner Steuererklärung zur Einzelbewertung wechseln. Dies gilt nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, sondern auch – sofern vereinbart – für die private PKW-Nutzung. Denn Urlaubsfahrten zum Beispiel fielen in den letzten Monaten in der Regel auch ins Wasser.
Weitere Informationen zu dem Beitrag in der GmbH‐Steuerpraxis finden Interessenten auf www.gmbh-steuerpraxis.de.