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Die öffentliche Verschwendung 2020/2021

Presseinformation 27.10.2020

Sechs Schwarzbuch-Fälle aus Rheinland-Pfalz

Das neue Schwarzbuch ist da. Mit 100 gravierenden Fällen aus ganz Deutschland wird beispielhaft der verschwenderische Umgang mit Steuergeld dokumentiert. Kostenexplosionen bei Staatsbauten, öffentliche Wirtschaftsflops, teure Fehler und sinnlose Skurrilitäten – es gibt viele Arten, wie der Staat unser aller Geld verbrennt. Rheinland-Pfalz ist dieses Jahr mit sechs Fällen dabei.

 

1) Landtagssanierung läuft aus dem Ruder

Die Generalsanierung des rheinland-pfälzischen Landtagsgebäudes wird immer teurer und teurer. Angefangen hatte das Projekt mit geschätzten Kosten von 25 Mio. Euro. Schrittweise ging es dann hoch: 40, 50, 60 und zuletzt 67 Mio. Euro. Abgeschlossen ist das Projekt noch nicht. Insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch die Kostenmarke von 70 Mio. Euro gesprengt wird. Eine Kostendeckelung des Großprojekts hatte der Landtag wiederholt abgelehnt.

Das altehrwürdige Deutschhaus in Mainz ist seit rund 70 Jahren der Sitz des Landtages von Rheinland-Pfalz. Nach vielen Jahrzehnten der Nutzung ist die bauliche Mängelliste reichlich lang geworden. Dazu kamen eine veraltete Technik und ein ungenügender Brandschutz. Kurz gesagt – das Landtagsgebäude war ein Sanierungsfall.

Auf Basis einer Machbarkeitsstudie beschloss der Landtag Anfang 2013 die „Generalsanierung mit kleinem Anbau“ als „wirtschaftliche Variante“. Die Kosten wurden überschlägig auf 25 Mio. Euro geschätzt. Anschließend fand in 2013/2014 ein Architektenwettbewerb statt. Der Siegerentwurf sieht eine weitgehende Entkernung des Gebäudes vor. Räume, Gänge, Treppen und Aufzüge werden zur verbesserten Funktionalität neu angeordnet. So sollen die Besucherströme besser gelenkt und die Sicherheit erhöht werden. Der Plenarsaal wird vergrößert und soll auch mehr Besuchern Platz bieten. Zudem werden u. a. Barrierefreiheit hergestellt, die Technik modernisiert, ein neues Restaurant gebaut und der Brandschutz verbessert.

Laut Finanzministerium lag die Kostenschätzung für den Siegerentwurf schon bei 40 Mio. Euro. Doch nachdem die Pläne weiter detailliert und verfeinert wurden, kam die Kostenberechnung im Herbst 2015 auf satte 52 Mio. Euro. Angesichts dieser Kostenexplosion gab es einen öffentlichen Aufschrei. Eine Baukommission prüfte Einsparpotenziale und kam auf ein mageres Volumen von rund 3 Mio. Euro. Der BdSt forderte, parlamentarisch einen Kostendeckel zu beschließen, aber das fand keine Gegenliebe im Landtag. Die neue Planung wurde mit 49 Mio. Euro genehmigt.

Ende 2015 begannen schließlich die Sanierungsarbeiten. Doch bereits Mitte 2017 gab der Landtagspräsident bekannt, dass die Gesamtkosten auf rund 60 Mio. Euro steigen würden. Der BdSt forderte erneut einen Kostendeckel, aber darauf ließ sich der Landtag wieder nicht ein. Und welch Überraschung: Im Mai 2020 verkündete der Landtagspräsident, dass sich die Kosten auf 67 Mio. Euro erhöhen. Bis Anfang 2021 sollen die Arbeiten abgeschlossen werden und der Landtag wieder im Deutschhaus tagen.

Doch wie kommt man in nur acht Jahren von 25 auf 67 Mio. Euro? An vielseitigen Erklärungen dafür hat es der Landespolitik nie gemangelt. So haben anfangs z. B. der Hochwasserschutz, der Abriss wie Neubau des Restaurants in Passivhausqualität und Veränderungen der Tragstruktur gefehlt. Auch erwiesen sich der Baugrund und die Bausubstanz noch schlechter als gedacht. Aufgrund der Haushaltssystematik kamen erst später die Kosten z. B. für die Medientechnik, Möbel und sonstige Ausstattung des Landtagsgebäudes dazu. Nicht zu vergessen wären dann noch die Zusatzkosten für den Denkmalschutz, Kunst am Bau, erhöhte Honorare und konjunkturell bedingte Baukostensteigerungen.

In Rheinland-Pfalz würde es wohl niemanden wundern, wenn am Ende noch die Kostenmarke von 70 Mio. Euro gesprengt wird. Doch man stelle sich den öffentlichen Aufschrei vor, wenn dieses Budget bereits 2013/2014 vorsorglich angesetzt oder von der Landespolitik offen als Kostenziel kommuniziert worden wäre. Dann wäre das Großprojekt wohl stark abgespeckt worden, als es noch möglich war.

Der BdSt kritisiert:

Die Landtagssanierung ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Gesamtkosten eines umstrittenen Großprojekts niedrig gerechnet werden, um sich die politische und öffentliche Zustimmung zu sichern. Später steigen die Kosten per Salami-Taktik schrittweise an, weil mehr oder minder „überraschend“ Positionen gefehlt haben, die Baumaßnahme schwerer umzusetzen ist als gedacht und ohnehin alles teurer wird als angenommen. Eine Kostenschätzung soll der Steuerzahler ernst nehmen – bis sie von der nächsten Schätzung überholt wird. Dann wird der Steuerzahler von der Politik darüber aufgeklärt, dass das alte Papier eigentlich schon immer ein Fall für den Reißwolf war. Da überrascht es nicht, dass sich der Landtag nie auf einen Kostendeckel einlassen wollte.

 

2) Skurriler Westafrika-Trip des Ältestenrates

Im Januar 2020 gönnte sich der Ältestenrat des Landtages von Rheinland-Pfalz mit rund 20 Personen eine fünftägige „Informationsreise“ nach Burkina Faso und in den Senegal. Den Steuerzahler hat die Reise fast 50.000 Euro gekostet. Allerdings hat sich der Ältestenrat ausgiebig über Themen informiert, die nichts mit seinen parlamentarischen Aufgaben zu tun haben.

Wenn die Mitglieder von Fachausschüssen des Landtages von Rheinland-Pfalz ihren Horizont erweitern und sich weiterbilden wollen, dann sind Informationsreisen ins Ausland ein beliebtes Mittel. Reiselustig ist aber auch der Ältestenrat, der in jeder Wahlperiode eine Auslandsreise unternimmt, obgleich er vornehmlich für organisatorische und protokollarische Aufgaben zuständig ist.

Im Januar 2020 ging es in die westafrikanischen Länder Burkina Faso und Senegal. An der fünftägigen Reise haben rund 20 Personen teilgenommen. Angesichts der Größe der Reisegruppe fielen die Kosten mit über 47.000 Euro entsprechend hoch aus.

Wer nun meint, dass der Ältestenrat in erster Linie das Gespräch mit ausländischen Politikern suchte, um z. B. über die Feinheiten einer Tagesordnung zu fachsimpeln, sieht sich enttäuscht. Tatsächlich machten laut Plan die Gesprächstermine mit den Parlamentariern aus Burkina Faso und dem Senegal zusammen keine fünf Stunden aus. Bereits dem Besuch eines Viehhalter- und Minimolkereiprojekts in Tambolo widmete der Ältestenrat mehr Zeit – fast einen ganzen Reisetag. Einen hohen Stellenwert genoss auch die afrikanische Fischerei, über die sich die Politiker gleich bei zwei Terminen ausgiebig informieren ließen.

Ebenso wenig durften z. B. ein Gespräch mit dem Oberhaupt der Mossi, ein interreligiöser Dialog mit mehreren Religionsvertretern sowie der Besuch eines Caritas- und eines Straßenkinder-Projekts fehlen. Dem Besuch eines Binnenvertriebenenlagers haben sich die Politiker laut Plan immerhin rund zwei Stunden gewidmet – um anschließend zum Mittagessen mit dem Botschafter zu schreiten. Ohnehin waren Gespräche, Essen und Empfänge bei den Botschaften einige der zeitaufwendigsten Aktivitäten.

Was hat nun dieses Reiseprogramm mit den Aufgaben des Ältestenrates zu tun? Und welche Erkenntnisgewinne konnte er für seine Arbeit mitnehmen? Dazu erklärte der Landtagspräsident in den Medien, dass ein wichtiges Zeichen der Solidarität angesichts zunehmender terroristischer Bedrohungen gesetzt worden sei und man sich über Migration wie Fluchtursachen informiert habe. Auch die Pressestelle des Landtages argumentierte gegenüber dem BdSt in erster Linie so.

Der BdSt kritisiert:

Jedes Gremium und jeder Fachausschuss des Landtages hat seine Aufgabengebiete, aus denen sich die thematische Angemessenheit von Auslandsreisen ergibt. Wer nun außenpolitische Ambitionen hegt, hat sich mit dem Ältestenrat definitiv das falsche Gremium ausgesucht. Dasselbe gilt für Viehwirtschaft, Fischerei, karitative Projekte usw., für die es Fachausschüsse gibt. Trotz des bombastischen Rechtfertigungsversuches hatte das Reiseprogramm weitgehend nichts mit den parlamentarischen Aufgaben des Ältestenrates zu tun. Insofern wäre diese politische Kaffeefahrt den Steuerzahlern besser erspart geblieben.

 

3) König Kurts Schloss zum Spottpreis verkauft

Berühmt-berüchtigt wurde das Schlosshotel in Bad Bergzabern durch explosive Baukostensteigerungen und anrüchige Deals zulasten der Steuerzahler. Nun hat der langjährige Pächter eine vor 10 Jahren vereinbarte Vertragsoption gezogen: das Vorkaufsrecht zu einem Bruchteil der staatlichen Investitionskosten. Aus dem Schlossprojekt ist für die Steuerzahler ein Verlust von mehr als 4 Mio. Euro entstanden.

Bad Bergzabern. Alles begann vor mehr als 10 Jahren mit der Idee eines Investors, die marode Remise eines Barockschlösschens in Bad Bergzabern in ein schickes Vier-Sterne-Hotel umzuwandeln. Das ehemalige Wirtschaftsgebäude gehörte ihm bereits, doch die finanziellen Mittel für den Umbau konnte der Investor nicht allein aufbringen. Im Land Rheinland-Pfalz und in der Stadt Bad Bergzabern fand er aber willige Sponsoren.

Der anrüchige Deal: Bad Bergzabern kaufte das alte Gebäude von dem Investor für rund 570.000 Euro, nachdem sich die Baukostensteigerung bereits abgezeichnet hatte. Unter der Regie der Stadt explodierten die Umbaukosten dann von anfänglich rund 3 Mio. Euro auf mehr als 6 Mio. Euro. Davon übernahm das Land 3,1 Mio. Euro und die Stadt 2,9 Mio. Euro.

Im Fokus der heftigen Kritik stand vor allem der damalige Ministerpräsident Kurt Beck als Förderer und Protegé des umstrittenen Projekts. In dessen Wahlkreis lag die nun nobel ausgebaute Remise, auch als „König Kurts Schloss“ verspottet. Doch Beck verteidigte den Umbau als „Leuchtturmprojekt“.

Nachdem das Schlosshotel im Jahr 2011 fertiggestellt worden war, wurde es an den früheren Eigentümer und Investor verpachtet – insgesamt beliefen sich die Netto-Pachtzahlungen an die Stadt bis 2020 auf rund 1 Mio. Euro. Zudem wurde dem Investor ein Vorkaufsrecht gewährt, das Gebäude nach 10 Jahren für nur rund 1,4 Mio. Euro zu erwerben. Und dieses Vorkaufsrecht hat der Investor im Jahr 2020 auch genutzt.

Kauf, Umbau und Verkauf des früheren Wirtschaftsgebäudes bedeuten für die Stadt Bad Bergzabern – selbst mit der eingenommenen Pacht – ein Verlustgeschäft in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro. Noch schlechter sieht die Gesamtbilanz für die Steuerzahler aus, wenn die Landesgelder dazugerechnet werden: Dann liegt der Verlust für die Steuerzahler bei mehr als 4 Mio. Euro.

Grund zur Selbstkritik sieht die Stadt aber nicht. Im Gegenteil: Bad Bergzabern betont, dass die städtebaulichen Ziele erreicht worden wären.

Der BdSt kritisiert:

Ein marodes Objekt kaufen, dessen Umbaukosten explodieren zu lassen und dann das Objekt zu einem Bruchteil der Investitionskosten wieder zu verkaufen – was wie eine Anleitung klingt, sich als Immobilieninvestor konsequent zu ruinieren, gilt in Bad Bergzabern offenbar immer noch als gute Politik. Doch Grund zum Lachen hat eigentlich nur der private Investor. Denn Sponsoren zu finden, die das Geschäftsrisiko weitgehend übernehmen und Millionenverluste auch noch als Erfolg werten, dürfte wie ein Sechser im Lotto sein.

 

4) Ausgebremster Überflieger

Peinliche Posse in Zweibrücken: Nach rund zwei Jahrzehnten an Diskussionen, Planung und Bau wurde 2019 endlich die Verbindungsrampe „Überflieger“ fertiggestellt. Diese soll einen vielbefahrenen Kreisverkehr entlasten und die Autos sicher auf die Autobahnauffahrt zur A8 führen. Allerdings explodierten nicht nur die Projektkosten – ebenso wurde beim Bau ein geeigneter Beschleunigungsstreifen vergessen, was zu Unfällen führte. Für die Fehlplanung fühlt sich aber niemand verantwortlich.

Zweibrücken. Wie viele andere Städte hat auch das Zweibrücken, die kleinste kreisfreie Stadt Deutschlands, teils mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu kämpfen. Um den vielbefahrenen Kreisverkehr an der Bubenhauser Straße/Gottlieb-Daimler-Straße zu entlasten und eine bessere Zufahrt auf die Autobahn A8 zu ermöglichen, wurde noch vor der Jahrtausendwende der Bau einer Verbindungsrampe geplant – in der öffentlichen Debatte als „Überflieger“ bekannt.

Doch das Projekt wurde jahrelang zurückgestellt, auch deshalb, weil mit dem Bund keine Einigung zur Finanzierung getroffen werden konnte. Erst 2006 änderte sich das: Zweibrücken sollte für die Planungskosten und der Bund für die Baukosten aufkommen. Die Schätzung lag damals bei rund 1,1 Mio. Euro. Trotzdem verging bis zum eigentlichen Baustart 2017 noch ein Jahrzehnt. Die Kostenschätzung stieg auf mehr als 1,4 Mio. Euro.

Im Jahr 2019 wurde der „Überflieger“ dann für 1,8 Mio. Euro fertiggestellt – oder besser: fast fertiggestellt. Im Laufe der vielen Jahre hatten sich nämlich die Planungsrichtlinien geändert, ohne dass die Stadt das gebührend zur Kenntnis genommen hätte. So fehlte jetzt ein ausreichend großer Beschleunigungsstreifen, der zur Verkehrssicherheit notwendig ist. Doch selbst das nachträgliche Aufstellen zweier Stoppschilder half nicht weiter – es kam wiederholt zu Unfällen.

Bereits nach wenigen Wochen war klar: Ohne einen echten Beschleunigungsstreifen ist der „Überflieger“ eher unterirdisch. Insofern wird der Bau nachgeholt. Die Planungskosten für einen solchen Beschleunigungsstreifen von rund 100.000 Euro übernimmt Zweibrücken, der Bund stemmt die Baukosten von rund 230.000 Euro. Damit werden sich die Gesamtkosten des „Überfliegers“ mit über 2 Mio. Euro fast verdoppeln. 

Und wer ist an der Fehlplanung schuld? Hierzu erklärt die Stadt auf BdSt-Nachfrage, dass der Beschleunigungsstreifen „nicht vergessen“ wurde. Vielmehr sei er ansatzweise schon mit dem Bau des Kreisels angelegt worden, jedoch zu den damaligen gültigen Planungsrichtlinien.

Der BdSt meint:

Der „Überflieger“ als solcher ist kein schlechtes Verkehrsprojekt. Aber das nach rund zwei Jahrzehnten an Diskussion, Planung und Bau die Kosten explodieren würden, war vorhersehbar. Unnötig peinlich und vermeidbar ist die Posse um den mangelhaften Beschleunigungsstreifen. Da nützt es nichts, sich damit herauszureden, ein schmaler Streifen sei gebaut worden. Die Richtlinien, die Unfälle und die Stoppschilder sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn Zweibrücken eines im Überfluss hatte, dann Zeit, um den Sachstand zu prüfen und die Planung anzupassen.

 

5) Einmal saniert ist zweimal neu gebaut

In Idar-Oberstein wurde saniert, bis die Polizei kam: Bereits im Schwarzbuch 2018/2019 kritisierte der Bund der Steuerzahler die Kostenexplosion bei der Sanierung des alten Polizeigebäudes. Damals ging es um den Kostensprung von 3 auf 7 Mio. Euro. Ende 2019 wurde die Sanierung jedoch für fast 13 Mio. Euro abgeschlossen – viermal so viel wie ursprünglich angesetzt! Die Alternative, ein Neubau mit geschätzten Kosten von rund 6 Mio. Euro, war dagegen verworfen worden.

Idar-Oberstein. Bekannt ist Idar-Oberstein als Edelsteinstadt. Kein Juwel ist aber das Gebäude der örtlichen Polizei- und Kriminalinspektion. Es stammt zum größten Teil noch aus Kaisers Zeiten und hatte seine besten Tage schon lange hinter sich. Im Jahr 2014 wurde daher mit der Sanierung begonnen. Ursprünglich waren nur „kleine Eingriffe“ geplant. Deshalb wurde auch die Neubauvariante, die geschätzt rund 6 Mio. Euro gekostet hätte, als weniger wirtschaftlich verworfen.

Fatalerweise wurde auf eine detaillierte Analyse des Gebäudezustands verzichtet – trotz des hohen Alters der Immobilie. Deshalb zeigte sich erst während der Bauphase, dass viel mehr zu tun war als angenommen. So stiegen die Baukosten von ursprünglich 3,1 Mio. Euro auf 6,9 Mio. Euro stark an – soweit der Stand aus dem Schwarzbuch 2018/19.

Mit erheblicher Verspätung wurden die Arbeiten Ende 2019 abgeschlossen, und die Polizei konnte ihr Domizil wieder beziehen. Doch die Gesamtkosten stiegen weiter an – auf satte 12,6 Mio. Euro! Laut dem zuständigen Landesbetrieb haben insbesondere massive statische Mängel, zusätzliche Leistungen für die Tragkonstruktion, höhere Baunebenkosten und allgemeine Kostensteigerungen dazu geführt. Insgesamt wurde das Projekt also viermal teurer als zu Sanierungsbeginn geplant. Selbst für ein Projekt der öffentlichen Hand ist eine solche Kostenexplosionen ungewöhnlich.

Der BdSt kritisiert:

Wer Sanierungen bei sehr alten Gebäuden durchführen will, sollte vorsichtshalber immer mit bösen Überraschungen rechnen. Insofern war der bewusste Verzicht auf hinreichende Prüfungen von Zustand und Statik des Polizeigebäudes der Kardinalfehler schlechthin. Wirklich bitter ist zudem, dass die Polizei für die verausgabten Sanierungskosten ebenso gut zwei Neubauten hätte erhalten können. Bei einem Neubau hätten die Polizisten wohl auch nicht jahrelang in Ausweichquartieren sitzen müssen.

 

6) Eene Meene Heck – und du musst weg

Auf der Rheininsel Niederwerth errichtete der Landesbetrieb Mobilität eine Totholzhecke – als illegalen Schwarzbau. Weil eine nachträgliche Baugenehmigung wegen des Hochwasserschutzes nicht erteilt werden kann, muss die Hecke wieder entfernt werden. Bau und Abriss der Hecke kosten zusammen mehr als 30.000 Euro.

Niederwerth. Mitten im Rhein zwischen Koblenz und Vallendar liegt die Ortsgemeinde Niederwerth. Die kleine Gemeinde ist eine Insel im Rhein und daher durch Überschwemmungen gefährdet. Auf der nur ca. 1,4 km² großen Insel unterhält der Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Ausgleichsfläche für Eingriffe in die Natur. Weil sich dort der ungebetene Riesenbärenklau breitgemacht hatte und der Bewuchs mitunter die Pflege der Ausgleichsfläche erschwerte, mähte der LBM die unerwünschte Bepflanzung nieder und errichtete im Herbst 2018 eine mehr als 500 m lange Totholzhecke.

Totholzhecken sind durch gestapeltes Grünzeug, Äste und Zweige errichtete Wälle, in deren Schutz neue Pflanzen gedeihen und die auch von Vögeln, Mäusen und Insekten besiedelt werden. Weil das locker aufgeschichtete Holz schnell verrottet, sprach der LBM gegenüber dem Bund der Steuerzahler von einem „vergänglichen Lebensraum“.

Doch in Niederwerth war die Totholzhecke besonders schnell vergänglich: Sie wurde nämlich ohne Baugenehmigung errichtet. So stand der landeseigene Betrieb mit den zuständigen Behörden über die geplante Totholzhecke in Kontakt und ging davon aus, dass mit der „Kontaktaufnahme eine einvernehmliche Vorgehensweise zwischen allen Beteiligten erzielt wurde“, wie er dem BdSt mitteilte. Doch welch ein Irrtum! Durch dieses behördliche Missverständnis war die 25.000 Euro teure Totholzhecke praktisch als illegaler Schwarzbau errichtet worden.

Oft reichen vollendete Tatsachen aus, um nachträglich eine fehlende Genehmigung zu erhalten – zumindest, wenn staatliche Stellen betroffen sind. Hier aber nicht: In einem Überschwemmungsgebiet sind Wälle und Anlagen, die den Wasserabfluss behindern könnten, gesetzlich verboten. Spätestens bis zum Frühjahr 2021 soll die Totholzhecke wieder verschwinden. Die Kosten dafür werden auf bis zu 7.000 Euro geschätzt.

Der BdSt meint:

Eigentlich kann sich das niemand aushecken – mehr als 30.000 Euro an Steuergeld werden verschwendet, damit eine Hecke aus Grünschnitt, Ästen und Zweigen errichtet wird, um dann wieder entfernt zu werden. Auch wundert man sich als Bürger, dass ein Landesbetrieb den Unterschied zwischen einer Kontaktaufnahme und einer Genehmigung nicht kennt.

 

Hinweis: Die Schwarzbuch-Fälle aus ganz Deutschland sind auf www.schwarzbuch.de einsehbar. Print-Exemplare des Schwarzbuches können kostenfrei beim BdSt Rheinland-Pfalz bezogen werden, solange der Vorrat reicht.

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