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Diäten steigen 2021 um 4,5 Prozent

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 08.01.2021

Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses können sich über höhere Entschädigungen freuen

Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses können sich auch in der Pandemie über höhere Diäten freuen. Ihre Entschädigungen stiegen zum Jahresanfang 2021 um 4,5 Prozent auf monatlich 6.532 Euro. Der Einbruch bei den Arbeitnehmerverdiensten könnte aber 2022 erstmals zu einer Diätensenkung führen. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Regelungen und warnt vor einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes, um das zu verhindern.

Geschlossene Betriebe, Kurzarbeit und steigende Arbeitslosigkeit: die Pandemie wirft mit einiger Verzögerung ihre Schatten auch auf die Statistiken. Mit besonderer Aufmerksamkeit werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses daher im kommenden Herbst den Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mit der „Entwicklung der Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer“ erwarten. Denn dieser Bericht ist die Grundlage für die Anpassung ihrer Entschädigungen ab Januar 2022.

Für die Anhebung der „Diäten“ zum Jahresanfang 2021 war noch die sehr positive Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von 2019 maßgeblich. Gegenüber dem Vorjahr stiegen diese um 4,5 Prozent, was zu einer Anhebung der Abgeordnetenentschädigung auf monatlich 6.532 Euro ab Januar 2021 führte. Geregelt ist das seit 2009 im Berliner Landesabgeordnetengesetz.

Die damals nach einer Abschaffung der Diätenkommission ins Gesetz übernommene Regelung könnte nun 2022 erstmals zu einer Senkung der Abgeordnetenentschädigungen führen. Nach den derzeitigen Regelungen würde sich die Anpassung der Diäten ab Januar 2022 dann nach der Verdienstentwicklung der Arbeitnehmer im Jahr 2020 bestimmen.

Ein Blick in die ersten Zahlen der Statistiker verheißt hier allerdings nichts Gutes. So vermeldete das Statistische Bundesamt im zweiten Quartal bundesweit einen Nominallohnrückgang um 4 und im dritten Quartal um 1,3 Prozent gegenüber den Vorjahreszeiträumen. Die ersten Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg deuten ebenfalls auf fallende Löhne auch in Berlin hin. 

Zuvor war seit 1999 im Berliner Landesabgeordnetengesetz geregelt, dass der Präsident im Benehmen mit dem Ältestenrat über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen dem Landesparlament Bericht erstattet, bei dessen Abfassung er von einer unabhängigen Kommission beraten wurde. Orientieren sollten sich die Diäten vornehmlich an der Hälfte der Bezüge eines Beamten der Besoldungsgruppe B4, was einem Bezirksstadtrat entspricht, und daneben auch an den Veränderungen der Arbeitnehmereinkünfte, Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst sowie Transferleistungen und Renten. Eine Entscheidung über die Diäten traf das Parlament aber in eigener Verantwortung.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin hatte sich damals in der letzten Sitzung dieser Diätenkommission 2009 vehement gegen eine Erhöhung der Entschädigungen um über 8 Prozent stark gemacht. Walter Momper war dann damals der Empfehlung der Kommission mit 1,8 Prozent aber ausdrücklich nicht gefolgt. Das Abgeordnetenhaus hatte daraufhin die Diäten sogar um 9,5 Prozent erhöht und die Diätenkommission innerhalb von nur vier Wochen kurzerhand aus dem Abgeordnetengesetz gestrichen.

Seitdem sind die Diäten an die Arbeitnehmereinkommen gekoppelt, was in guten Zeiten ohne öffentliche Debatten sehr bequem zu einer automatischen Erhöhung der Abgeordnetenbezüge führt. Dass die Statistiker für 2020 kein Sinken der Arbeitnehmerlöhne feststellen werden, wird angesichts wirtschaftlichen Auswirkungen der Lockdowns im zweiten und vierten Quartal als eher unwahrscheinlich angesehen. Es steht also zu befürchten, dass das Parlament auf die Idee kommen könnte, einer Gehaltssenkung ab 2022 durch eine Gesetzesanpassung vorzubeugen. Profitieren würden davon allerdings erst die Mitglieder der nächsten Legislaturperiode, deren Konstituierung Ende Oktober zu erwarten ist.

Der Bund der Steuerzahler warnt davor, dass das neue gewählte Abgeordnetenhaus mit einer solchen Vorbelastung in die neue Legislaturperiode starten würde. Nach der letzten vermeintlichen Parlamentsreform war schon zu viel Glaubwürdigkeit verspielt worden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte am 26. September 2019 eine Erhöhung der Amtsentschädigung seiner Mitglieder um 58 Prozent beschlossen. Die Diäten waren damit im Januar 2020 von 3.944 auf 6.250 Euro angehoben worden. Der Clou war aber, dass damit auch Übergangsgelder und die Altersentschädigung um den gleichen Prozentsatz ansteigen und zwar auch für zuvor geleistete Mandatsjahre.

Der Bund der Steuerzahler hatte diese vermeintliche Parlamentsreform von einem Teilzeit- zu einem Hauptzeitparlament damals scharf als verfassungswidrig kritisiert. Ein renommierter Verfassungsrechtler war später zu demselben Ergebnis gekommen. Der Begriff Vollzeitparlament war damals vermieden worden, wohl weil die hohe Anzahl an Mandaten im Berliner Landtag früher immer mit dem Status als Teilzeitparlament begründet worden war. Die frühere Orientierung an der Hälfte der Beamtenbezüge nach B4 legt auch nahe, dass damals mit Teilzeit ein Halbtagsmandat gemeint sein musste.

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