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Delmenhorst: BdSt verhindert teure Abwahl von Stadtbaurätin

Steuerwächter / Erfolge / Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. 01.09.2020

Im Dezember 2019 hatte die erforderliche Dreiviertelmehrheit des Delmenhorster Stadtrats bereits einen Antrag auf Abwahl der Stadtbaurätin unterschrieben. Die Abwahl sollte im Januar 2020 im Rahmen einer Sondersitzung des Stadtrates stattfinden. Der Bund der Steuerzahler erhob im Vorfeld der Sitzung jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abwahl. Denn: Als Grund für die Abwahl wurde die häufige Abwesenheit der Stadtbaurätin angeführt, die wiederrum mit der Pflege eines schwer erkrankten Angehörigen begründet war. Weil das Beamtenrecht für derartige Situationen allerdings andere Maßnahmen, wie eine Beurlaubung wegen der Pflege von Familienangehörigen, Teilzeit etc., vorsieht, war der Rechtsmissbrauch einer Abwahl offensichtlich.

Unsere Argumente überzeugten. Die Sondersitzung wurde ersatzlos abgesagt, die Abwahl war vom Tisch. Nach BdSt-Berechnungen hätte die Abwahl den Steuerzahler rund 327.000 Euro gekostet. Geld, das die Stadt Delmenhorst nun sinnvoller investieren kann.

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