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Das 1x1 des Solidaritäszuschlags

10.08.2020

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für den „Soli“ befindet sich im Solidaritätszuschlagsgesetz. Er wird mit einer Unterbrechung seit dem Jahr 1991 erhoben und beträgt gegenwärtig 5,5 Prozent der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Er wird von west- und ostdeutschen Steuerzahlern gezahlt, denn eine Unterscheidung nach Regionen gibt es nicht. Die Einnahmen aus dem Zuschlag erhält allein der Bund, er muss sie nicht mit Ländern oder Kommunen teilen. Die genauen Details zum Soli lesen Sie in unserem 1 x 1 des Solidaritätszuschlags, das Sie hier kostenfrei anfordern können. 

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