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Bund der Steuerzahler Wohnnebenkosten-Vergleich: Ergebnisse 2016–2020 Erfurt viertgünstigste Stadt im Ranking

Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. / Presseinformation 18.05.2020

Presseinformation 09/2020

Unter den Bedingungen eines Musterhauses hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) im Städtevergleich die Wohnnebenkosten unter die Lupe genommen. Erfurt scheint eine günstige Stadt bzgl. der Wohnnebenkosten zu sein. Mit 1.587,81 € pro Jahr für das Modellhaus in Randlage und drei Bewohnern ist Erfurt die viertgünstigste Stadt nach Mainz, Schwerin und München im Jahr 2020. Die Thüringer Landeshauptstadt liegt auch deutlich unter dem Durchschnittswert von 1.800,26 € der untersuchten Landeshauptstädte. Die leichte Kostenverringerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Saldo der Neukalkulation der Niederschlagswassergebühr (+5,20 €) und der Schmutzwassergebühr (-10,56 €). Somit sind die Abwassergebühren um 5,36 € gefallen.

Gleichwohl sieht der Bund der Steuerzahler Thüringen auch Diskussionspunkte.

  • Die Abfallgebühren in Erfurt sind unter den gegebenen Bedingungen des Vergleichs nach Hannover die zweithöchsten. Sie sind mit der 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom April 2019 rückwirkend zum 1.1.2019 erhöht worden. Grundlage ist die Kalkulation für die Jahre 2019 – 2021.
    Auch wenn beim Vergleich der Städte die unterschiedlichen Leistungsangebote, wie in der Studie dargestellt, Einfluss auf die Kosten und damit die Gebühr haben, so sollte die Studie doch Anlass für die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und im Stadtrat sein, die hohen Kosten zu hinterfragen. Unter dem Dach des Konzerns Stadtwerke Erfurt betreibt die Thüringer Umwelt Service GmbH eine Kombinationsanlage aus mechanisch-biologischer und thermischer Verwertung, die eine Kapazität von 90.000 t Abfall pro Jahr hat. Im Prozess der Verwertung werden Dampf und Strom erzeugt. Die Kosten der Restabfallbehandlungsanlage gehen natürlich in die Gebührenkalkulation ein. Nach Informationen des BdSt Thüringen soll die Auslastung von ca. 80 Prozent bis Juni 2020 gesichert sein. Dann, so war zumindest in der Lokalpresse zu lesen, wollen Weimar und das Weimarer Land ihren Müll der Erfurter Anlage nicht mehr andienen. Hier besteht aus Sicht des BdSt Thüringen ganz sicher Handlungsbedarf für die nächste Kalkulationsperiode.
  • Die generelle Position zur Grundsteuer hat der BdSt in der Studie kurz dargestellt.
    Die Steuerbelastung ergibt sich für Eigentümer als auch Mieter aus dem Grundsteuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz der Grundsteuer B durch Multiplikation. Letzteren legt grundsätzlich der Stadtrat in der Haushalts- bzw. der Hebesatzsatzung für das jeweilige Jahr fest. Obwohl nach der Studie die Belastung mit Grundsteuer in Erfurt gering erscheint, darf nicht vergessen werden, dass dies hauptsächlich der nicht mehr verfassungsgemäßen Ermittlung des Grundsteuermessbetrags geschuldet ist. Der Hebesatz in Erfurt mit 550 Prozent ist hoch und kann bei der Reform der Grundsteuer und eines darauf basierenden Grundsteuermessbetrags zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Die Erfurter können nicht darauf vertrauen, dass dann der Stadtrat den Hebesatz senkt. Gerade auch aus der Sicht der Senkung bürokratischen Aufwands plädiert der BdSt Thüringen für ein Flächenmodell bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrags.

 

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