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Bei Arbeiten in Haus und Garten an die Steuer denken

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 25.09.2018

Ratgeber vom Bund der Steuerzahler hilft Steuern sparen

Ob nun Heizungsmonteur, Fernsehtechniker, Dachdecker, der Pflegedienst oder die Haushaltshilfe, viele Handwerker- und Dienstleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man Eigentümer oder Mieter ist. Entscheidend ist, wer die Aufwendungen trägt. Allerdings gilt es einige Regeln zu beachten, damit das Finanzamt den Steuerabzug auch gewährt.

Welche genau, darüber informiert der Bund der Steuerzahler mit seinem aktualisierten und neu aufgelegten Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“. Rechenbeispiele und Fallbeschreibungen aus dem täglichen Leben machen es auch dem steuerlichen Laien einfach, sich mit der Materie zu befassen. Übrigens: Selbst wer keinen eigenen Haushalt aus Altersgründen oder gesundheitsbedingt mehr führt, kann bestimmte Leistungen von der Steuer absetzen. Es gilt: Nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt nicht unnötig Geld.

Der Ratgeber erklärt, welche weiteren haushaltsnahen Handwerker- oder Dienstleistungen von der Steuer absetzbar sind und welche nicht, was bei Minijobs zu beachten ist oder wie sich Kinderbetreuungs- und Pflegekosten steuerlich auswirken.

Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Arbeiten in Haus und Garten – Steuern sparen leicht gemacht“ über die gebührenfreie Bestellhotline Telefon 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

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