
Verluste aus verfallenen Optionen werden berücksichtigt
Ehrenamt
Abgeltungsteuer gilt auch bei Darlehen in der Familie
Einen großen Erfolg konnte der Bund der Steuerzahler beim Bundesfinanzhof bei der Abgeltungsteuer erreichen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch bei Darlehen zwischen Familienangehörigen die Abgeltungsteuer gelten muss. Von diesem Urteil profitieren vor allem Familien, die ihren Angehörigen ein Darlehen für berufliche oder betriebliche Zwecke gewähren. Sie können die Zinsen mit der günstigeren Abgeltungsteuer versteuern. Die Finanzverwaltung vermutete hingegen stets ein missbräuchliches Näheverhältnis, wenn Familienangehörige einander Darlehen gewähren und verweigerte den günstigeren Abgeltungsteuersatz. Diese Ansicht der Finanzverwaltung ließen die Richter nicht gelten. Damit folgte der Bundesfinanzhof der Argumentation des BdSt.