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© Bild von Andreas Glöckner auf Pixabay

137 Mio. Euro für Film- und Serienproduktionen

Top News 26.06.2020

Neues BdSt-Einsparbeispiel – diesmal für das Bundeskanzleramt

Weil Einsparungen mit Blick auf die Rekord-Neuverschuldung des Bundes in Höhe von 218,5 Milliarden Euro zwingend geboten sind, geht der Bund der Steuerzahler mit konkreten Beispielen in Vorleistung für die Politik. Unser Appell: Jedes Ministerium sollte jede Aufgabe und Ausgabe prüfen. Die Politik muss Prioritäten setzen, weil die Corona-Krise langfristige Tilgungs-Belastungen für den Bundeshaushalt nach sich zieht! Nachdem der Bund der Steuerzahler zum 25-Jahr-Jubiläum der Schuldenuhr Deutschlands am 12. Juni bereits 10 Einsparbeispiele vorgelegt hat, ergänzen wir unsere Liste an dieser Stelle um neue Fälle. Diesmal: Subventionen für Filme und Serien.

Aus Sicht eines Steuerzahlers ist der Abspann deutscher Filmproduktionen hochinteressant. Oft reiht sich das Logo einer Filmförderanstalt an das nächste. Damit ist klar: Der Zuschauer hat den Film nicht nur mit seinem Eintrittsticket und somit freiwillig finanziert, sondern auch als Steuerzahler in Form von üppigen Staats-Subventionen an die Filmwirtschaft – also notgedrungen. Solche Subventionen haben in der laufenden Legislaturperiode eine neue Größenordnung erreicht. Denn im Vergleich zu den Jahren davor hat sich die wirtschaftliche Filmförderung der Bundesregierung mehr als verdoppelt: So sind im Bundeshaushalt für das Jahr 2020 Subventionen von mehr als 137 Mio. Euro für die wirtschaftliche Förderung von Filmen und Serien eingeplant.

Erklärtes Ziel der Subventionspolitik der Bundesregierung ist die Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland. Konkret sollen die Fördermaßnahmen dazu dienen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der hiesigen Filmwirtschaft zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, verteilen sich die Subventionen aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Wesentlichen auf zwei Töpfe: Für die Förderung von Kinofilmproduktionen sind im Deutschen Filmförderfonds I und II im aktuellen Haushalt zusammen 120 Mio. Euro eingestellt. Weitere 15 Mio. Euro stehen im „German Motion Picture Fund“ (GMPF) für die Herstellung von international koproduzierten Filmen und Serien, die nicht im Kino gezeigt werden, zur Verfügung. Im Haushalt des Wirtschaftsministeriums sind weitere 2,2 Mio. Euro für diesen Zweck eingestellt. Zusätzlich zur Förderung des Bundes kommen weitere Millionen vieler Bundesländer und der Europäischen Union hinzu.

Keine Frage: Den geförderten Unternehmen sind die Millionen-Subventionen sehr willkommen. Es stellt sich jedoch die Frage, warum Unternehmen mit Steuer-Millionen dafür subventioniert werden sollen, dass sie ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Dass Unternehmen Risiken eingehen, ist wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Sozialen Marktwirtschaft! Schließlich gilt hier eine weitere Logik: Wenn die Produktion ein Erfolg wird, fahren sie zu Recht Gewinne ein.

Hier sehen Sie unsere weiteren Einsparbeispiele

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