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Steuern von A bis Z

Die wichtigsten Steuern genau erklärt

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Leitlinien für eine Steuerreform

Der Bund der Steuerzahler und sein finanzwissenschaftliches Institut setzen sich seit jeher für Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung sowie für die Reduzierung der Steuerlast ein. In der Vergangenheit wurden durchaus beachtliche Erfolge errungen und viele Vorschläge umgesetzt, die das Institut 1971 in einer umfassenden Studie vorgelegt hatte.

Andererseits sind nach wie vor schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze einer gerechten, einfachen und niedrigen Besteuerung festzustellen. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut hat 2013 eine neue, umfangreiche Analyse des gesamten Steuerrechts durchgeführt. Darin wurde ausführlich dargelegt, inwieweit die bestehenden Steuerarten den Anforderungen an ein modernes Steuersystem genügen. Für die jeweiligen Einzelsteuern konnten spezifische Reformvorschläge abgeleitet werden. Diese Vorschläge zielen insgesamt darauf ab, zu einer gerechten, einfachen und niedrigen Besteuerung gemäß aufgestellter Leitlinien zu gelangen. Die fast 400 Seiten starke Analyse des Steuerrechts erschien in einer Neuauflage Ende 2019 als DSi-Schrift 1 unter dem Titel „Bausteine für eine Reform des Steuersystems“.

DSi

DSi Schrift 1 - Bausteine für eine Reform des Steuersystems

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DSi-Leitlinien für eine Steuerreform

Besteuerungsziele

Hauptzweck der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen durch den Staat zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Die Besteuerung muss sich dabei jedoch an bestimmten, im Folgenden erläuterten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Eine Steuer erlangt somit erst dann ihre Legitimation, wenn sie mit diesen Besteuerungsgrundsätzen im Einklang steht. Als Nebenziele der Besteuerung gelten nichtfiskalische bzw. wirtschafts- und sozialpolitische Ziele. Steuern können grundsätzlich zu nichtfiskalischen Zwecken bzw. Lenkungszwecken eingesetzt werden, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind, um die mit ihnen verfolgten Gemeinwohlziele zu erreichen. Sie können nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Mängel und Nachteile, die bei ihrem Einsatz auftreten können, nachweislich vermieden oder durch gesicherte, dem Gemeinwohl dienende Lenkungsvorteile mehr als aufgewogen werden. Zudem dürfen sie die nachfolgenden Besteuerungsgrundsätze – insbesondere den Gerechtigkeitsgrundsatz – zwar einschränken, jedoch nicht aushöhlen.

Steuergerechtigkeit

Unter den Besteuerungsgrundsätzen nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit einen herausragenden Platz ein. Als Konkretisierung der Steuergerechtigkeit wird sowohl in der Finanz- und Steuerrechtswissenschaft als auch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Leistungsfähigkeitsprinzip anerkannt. Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass die einzelnen Steuerzahler nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Steuern herangezogen werden sollen. Als Hauptbestimmungsgröße zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt das Einkommen bzw. als konkreter Maßstab das verfügbare Einkommen.

Steuereinfachheit

Das Steuerrecht muss für den einzelnen Steuerzahler vor allem klar und verständlich sein. Hierzu gehört eine Stetigkeit steuerrechtlicher Normen, die nur in größeren Abständen verändert werden dürfen. Ebenfalls müssen steuerliche Tatbestände für die Finanzverwaltung wie für die Steuerzahler praktikabel sein und mit möglichst geringen Steuererhebungskosten einhergehen.

Maßvolle Steuerbelastung

Der Staat erfüllt eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben, die mit geeigneten Mitteln finanziert werden müssen. Eine gewisse Steuerbelastung ist daher unvermeidbar. Sie darf aber nicht so weit ausgedehnt werden, dass den Bürgern und Unternehmen ein überwiegender Teil ihres Einkommens sowie ihrer Erwerbsgrundlage durch Abgabenerhebung entzogen wird.

Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung

Die Steuerpolitik sollte zu günstigen Rahmenbedingungen für Produktion, Beschäftigung und Wachstum beitragen, indem sie einem Anstieg der Abgaben entgegenwirkt und notwendige Entlastungen anstrebt. Steuern sollten den Wettbewerb nicht verzerren und das Wirtschaftswachstum nicht hemmen. Steuerdirigistische Maßnahmen , insbesondere unberechtigte Steuervergünstigungen und Lenkungsmaßnahmen, sind zu vermeiden.

Berücksichtigung der Steuerharmonisierung in der EU

Bei der Ausgestaltung des deutschen Steuerrechts müssen auch die Vorgaben zur Steuerharmonisierung in der Europäischen Union (EU) beachtet werden. Der deutsche Gesetzgeber darf sich grundsätzlich nicht über die Vorgaben der EU zur Besteuerung hinwegsetzen, was seine Gestaltungsmöglichkeiten nicht unerheblich einschränkt.

Verfassungsrechtliche Konformität

Schließlich muss das Steuerrecht mit dem Grundgesetz im Einklang stehen und verfassungsrechtliche Vorgaben beachten.