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Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Bundeseinheitlicher Vordruck

02.05.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den neuen bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gegeben.

Das durch BMF-Schreiben vom 05.11.2019 (III C 3 - S 7532/18/10001) neu bekanntgegebene Vordruckmuster "USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung" sei überarbeitet worden und in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

Der Vordruck ist laut BMF auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen. Bestimmte Abweichungen seien aber zulässig. So könne der Vordruck bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden. Von dem Vordruck könne zudem abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.04.2024, III C 5 - S 7420-a/21/10001 :001

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